Das von den Zeugen behauptete Verbrechen ist so
ungeheuerlich, dass wir zum vornherein davon ausgehen müssen, dass ihre
Darstellungen den Tatsachen entsprechen, ausserdem handelt es sich bei den
Betroffenen um eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion. Das Gericht verfügt
deshalb, dass eine kriminologische Untersuchung der Opfer, der Tatwaffe, und
eine Rekonstruktion des Tathergangs an Ort und Stelle überflüssig sind.
Ferner wird vorbeugend verfügt, dass Personen, die
Argumente und Dokumente vorbringen, die dieses Urteil des Nürnberger-Prozesses
in Zweifel ziehen, strafrechtlich zu verfolgen sind, dies ist staatsvertraglich
zwischen USA und Deutschland festzuhalten.
Soweit
das, was man als Fazit des Nürnbergerprozesses (1945-48) bezeichnen könnte.
Dass bei 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen
getöteter Menschen nicht eines der Opfer auf Vergiftung durch Blausäure
untersucht worden ist, mag erstaunen, aber das ist Vertrauenssache, denn der
Nürnbergerprozess wurde durch die Siegermächte nach einem Weltkrieg bestellt
und geführt, und dessen Hauptverantwortlicher war zugleich die Person, die im
israelischen Unabhängigkeitskrieg militärischer Oberbefehlshaber war, das
heisst, David Marcus.
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Da
die Beweisart der „Ungeheuerlichkeit“ die eines Schauprozesses ist, der schon
im Vorfeld darauf angewiesen ist, entsprechendes Personal einzustellen,
Dokumente zu fälschen, Gegenargumente zu unterschlagen, das Zulassen von
Beweisanträgen der eigenen Willkür zu unterwerfen, ist früher oder später eine gewisse
Ernüchterung zwangsläufig, beziehungsweise, muss in den folgenden Jahren, und
Jahrzehnten auf dem gleichen Gleis weitergefahren werden, das heisst unter
anderem: es müssen Personen, Dokumente, Sachverhalte und Ereignisse, die nicht
in die statuierte Theorie passen aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder so
zurechtgebogen werden, dass sie passen.
Von
besonderem Interesse ist in dieser Hinsicht der Besuch des IKRK-Delegierten Maurice
Rossel in Auschwitz. Maurice Rossel war Arzt und Offizier der Schweizer Armee,
er besuchte Auschwitz mit weiteren Mitarbeitern am 29. September 1944. Vorher –
am 23. Juni 1944 – hatte er schon Theresienstadt besucht. In seinem Bericht bezüglich
Auschwitz (zitiert in „Documents sur l’activité du Comité international de
la Croix Rouge en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en
Allemagne“, Genf 1947), ist zu lesen, er habe keine Bestätigung der
Gerüchte über Menschenvergasungen gefunden, und die befragten Häftlinge hätten
nicht von solchen gesprochen.
Wie
jedermann einleuchtet, bedeutet der Besuch und der Befund des IKRK-Delegierten
Rossel in Auschwitz keine Stützung der offiziellen Holocaustdoktrin. Also muss
er aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder – wie im Fall von Theresienstadt –
zwielichtig dargestellt werden.
Als
weiteres Beispiel für diese Praktik möchte ich den „Krakauer Auschwitzprozess“ von
1947 anführen. Von diesem Prozess gibt es einen kurzen Film der deutschen
Wochenschau, vom 8. Januar 1948 – in dem allerdings nicht von drei Millionen Opfern
gesprochen wird, sondern von 300‘000, und von Gaskammern ist nicht die Rede. Dieser
Film wurde 1985 im WDR in einem geschichtlichen Rückblick wiederholt. Dieser Film
– eine offizielle Quelle des Zeitgeschehens – war noch vor kurzem auf youtube,
und ist jetzt verschwunden!
Als
letztes Beispiel möchte ich die Kommandanturbefehle von Auschwitz (1940-45)
erwähnen. Da sie mehr zu den Aussagen Rossels als zur offiziellen
Holocaustdoktrin passen, ist klar, dass sie von dieser unerwünscht sind.
In diesem Zusammenhang ist der rechtliche Begriff „Beweis“ interessant: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Bei einer offiziellen – und sogar gesetzlich (staatlich!) abgestützten – Doktrin würde man erwarten, dass ihre Teile mehr oder weniger nahtlos ineinanderpassen. Aber leider stimmen nicht einmal die Zeugenaussagen überein bezüglich der Geschehnisse, Zahlen, und Örtlichkeiten – wie zum Beispiel aus den Aussagen der prominentesten Zeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba zu ersehen ist.
Es
stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt
werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Man
müsste sich diese Mühe doch nicht machen, wenn sie widerlegt werden könnten! Umso
mehr stellt sich diese Frage als versucht wird, diejenigen strafrechtlich zu
verfolgen, die nicht einfach bereit sind, das, was ihnen offiziell vorgesetzt
wird – aber leider widersprüchlich ist! – wie ein Mülleimer zu schlucken. Weiter
stellt sich die Frage: wer hat die Macht dazu?! Auf diese Frage bekommt man
sicher einen Hinweis, wenn man sich überlegt, wer ein Interesse daran hat.
Informationen beiseite zu schaffen, die nicht in die offizielle Doktrin passen!
Zum Titelbild: Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Auschwitz, Katyn, Rheinlandpfalz (Rheinwiesenlager)? Ich weiss es nicht. Sicher nicht Hiroshima 6.8.1945, Korea 1950, Vietnam 1968, Irak 2003, Afghanistan 2001-, Libyen 2011-, Syrien 2013, Jemen 2015-, Gazastreifen. Sicher ist: alle diese Opfer brauchen zur Erweisung ihres Vorhandenseins keine Betrüger als Zeugen (z.B. Elie Wiesel und Rudolf Vrba), und keinen Schauprozess (Nürnberg 1945-48), auf die Todesart und Zahl der Opfer zurückgehen!