Was ist Freiheit?

– Abwesenheit von Zwang, das heisst, die Möglichkeit, selber über sein Denken und Handeln entscheiden zu können

– Loslösung von Befindlichkeiten, Zuständen, Einwirkungen, und Einflüssen, die man als einengend und unangenehm empfindet

– Aufhebung des Ausgeliefertseins an etwas, das man nicht möchte, zum Beispiel Schmerz, Angst, Gefühlen des Minderwerts oder der Sinnlosigkeit

Anschlussfragen

Kann ich frei (willkürlich) entscheiden über:

– das, was ich will?

– meine Gefühle?

– Bejahung und Verneinung von etwas, oder jemandem?

– meine Werturteile?

– das, was mir Lust gibt, und Unlust?

Wenn wir etwas Bestimmtes wollen, sind wir der Meinung, wir seien frei darin – weil wir uns selber als Ursache fühlen. Und das erreicht zu haben, was wir wollen, bedeutet doch, uns freier zu fühlen als vorher? Oder kann es auch bedeuten, uns noch mehr verstrickt zu haben?

Insofern in mir unangenehme Gefühle sind, d.h. Gefühle, die ich nicht will (zum Beispiel Minderwertigkeitsgefühle, Sinnlosigkeit, Angst, Schmerz, Langeweile, Neid, Einsamkeit) muss ich mich notgedrungen unfrei fühlen.

Was ist Wollen?

Wollen ist Lust oder Unlust, die den Wunsch nach Veränderung der momentanen Situation enthält: das Streben nach einem Realisierungsakt.

Zielgerichtetes Denken ist ebenfalls ein Wollen.

Wollen kann mehr unter dem Gesichtspunkt eines körperlichen, oder mehr eines verstandesmässigen Antriebes begriffen werden.

Lust, Freude, oder Behagen muss nicht Wollen enthalten, Unlust hingegen notgedrungen. Mit den unangenehmen Gefühlen (zum Beispiel Schmerz, Angst, Minder­wertigkeitsgefühlen, Sinnlosigkeit, Langeweile, Neid, Einsamkeit) ist abwehrendes Wollen verbunden.

Ist Wollen eine Freude? insofern es Unternehmungslust und Appetit ist, sicher – ausserdem hat es mit Selbsterhaltung und bewusst sein zu tun.

Ist Lust ein Wollen? sie ist, sich realisierendes Wollen.

Sich einen Sinn geben, der andern das Sein stiehlt

Was kann der Lebenssinn von jemandem sein, insofern er andere Menschen, oder die Natur herabwürdigt? Sich-überlegen-Fühlen, Schadenfreude, materielle Bereicherung, oder simples Verdrängen der Realität.

Herabwürdigung geschieht nicht durch Aufnehmen, Empfangen, Einsehen, Wahrnehmen, auf-mich-wirken-Lassen sondern durch zielgerichtetes Denken. Wenn andere Menschen und die Natur für mich als zielgerichtetes Denken existieren, oder als Gegenstand meines Realisierungsaktes, dann kann ich mich zwar in gewisser Weise als ihre Ursache fühlen – aber sie machen nicht eigentlich mein Sein aus, da ich selber es bin, der durch mein zielgerichtetes Denken bestimme, was sie sind, und ihnen willkürliche Grenzen setze.

Satan verneint durch sein willkürliches Wollen die Einheit mit dem allgemeinen menschlichen Geist. Daraus ergibt sich die erstaunliche Konsequenz, dass er das eigene körperliche (räumliche) Abgegrenzt-sein gegen die anderen Körper zum Absoluten erhebt – denn für ihn sind ja nicht alle Menschen im gleichen einzigen Geist verbunden.

Interessant dazu: Das Weibliche, Männliche, und das Göttliche

https://paulhollenstein.net/?s=Das+Weibliche%2C+M%C3%A4nnliche%2C+und+das+G%C3%B6ttliche

Durch den Willen bestimmen, was die Natur, oder ein Mensch für mich ist

Wenn ich mein zielgerichtetes Denken, und das Ergebnis davon = das andere ist das, was meinem Willen entspricht – für die Realität selber halte, wodurch soll dann noch die Abgrenzung zu einem anderen Menschen, oder zur Realität bestehen: wie ich der anderen Person bewusst bin, oder wie ich sie wahrnehme, ist dann eigentlich gleichbedeutend mit meinem Willen.

Wenn mein Anknüpfungspunkt an die Natur und den Menschen mein zielgerichtetes Aufnehmen, Empfangen, auf-mich-wirken-Lassen ist, das heisst, mein Wollen, dann bestehen sie für mich in gewisser Weise als Ziel und Absicht: ich bin orientiert an ihnen als etwas, das meiner Absicht (Zielen) entsprechen soll, das heisst, es besteht die Neigung, die Existenz des andern als meine Projektion zu sehen: das andere ist das, was ich in es hineinprojiziere: ein Objekt, das mein Wollen bestätigt; nicht ich „empfange“ vom Objekt, sondern das Objekt „empfängt“ von mir, als Gegenstand meiner Macht, Huld, Unterhaltung, meines Glaubens, Hoffnung, oder als Objekt, dem ich mich unterwerfe. Es geht nicht um die Sache (ihr Sein), sondern um die Art der Beziehung, die zu ihr besteht: das Sein der Sache, bzw. Person wird quasi definiert über meine Beziehung, die zu ihr besteht.

Interessant dazu:

https://paulhollenstein.net/2020/10/05/die-deutsche-regierung-und-ihr-triumph-des-willens-uber-den-verstand/

Der Machtanspruch der rein geistigen, wollenden, allmächtigen Person

Die jüdisch-christliche Religion betrachtet das Wollen (den Willen) der rein geistigen, allmächtigen Person nicht als mit dem Sein zusammenhängend, sondern als umfassenden Machtanspruch: sie setzt also das Wollen dem Sein gegenüber.

Die Vorstellung einer allmächtigen, wollenden, rein geistigen Person als Inhaberin eines umfassenden Machtanspruchs ist allerdings insofern verwirrend als es ausserhalb dieser Person nicht etwas geben kann, das seinen Grund nicht in ihr selber hätte. Dass also das Sein – die Wirklichkeit, der Kosmos, das Universum, die Natur – in eins gesetzt werden muss mit dem Sein dieser Person – obwohl von ihr behauptet wird, dass sie rein geistig und völlig frei von Materie sei.

Man kann aus der jüdischen Religion ersehen, dass ihre Gründer gewiefte Juristen waren, die, um an ihr Ziel zu gelangen, den raffinierten (Selbst-) Betrug nicht scheuten, aber keine Philosophen, die sich als letztes der Wahrheit, Logik und dem Verstand verpflichtet fühlen.

Für die jüdische Religion ist ihre allmächtige, wollende, rein geistige Person Inhaberin eines umfassenden Machtanspruchs, der sich von ihr auf das Volk der Juden übertragen hat. Auf diese Weise konnte mit Hilfe der Religion, und des Glaubens, die Legitimation erreicht werden, sich über die andern Menschen, und die Natur zu stellen.

Das Titelfoto zeigt den Moses von Michelangelo

Die Verkörperung der Staatsgewalt in einem anderen Land

Die USA treten mit dem Anspruch auf, der ganzen Welt vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat. Woraus wird dieser Machtanspruch hergeleitet?

Grundsätzlich muss dazu gesagt werden, dass die USA es bisher immer verstanden haben, die Welt in den Glauben zu versetzen, dass es sich bei ihrem Eingreifen in das Leben anderer Kontinente, Staaten, und Bevölkerungen nicht um einen Machtanspruch handelt. Das heisst, sie konnten der Welt weismachen, sie würden in das Leben anderer Kontinente, Staaten, und Bevölkerungen eingreifen, um die Welt vor dem Bösen zu bewahren, und das Gute zu verbreiten. So war es noch bei allen Kriegen, gewaltsamen Regimechanges, und Sanktionen, die die Vereinigten Staaten von Nordamerika in die Wege geleitet und ausgeführt haben.

Die USA betrachten in gewisser Weise die ganze Erde als ihr Staatsgebiet, insofern nämlich, als sie sich befugt fühlen auf der ganzen Welt Recht zu sprechen, und es mit Hilfe ihres Militärs gewaltsam durchzusetzen. Daraus ergibt sich der Standpunkt der USA gegenüber den Ländern der Welt: ihr habt kein Recht auf Selbstverteidigung! denn wir verkörpern auf der ganzen Welt die Staatsgewalt; eure Selbstverteidigung würde Selbstjustiz bedeuten.

Wenn USA über ein anderes Land Krieg bringen, ist es nicht etwa ein Verbrechen, sondern eine Hilfeleistung an diesen Staat: so geschehen in Libyen, Syrien, Irak, Afghanistan, Serbien und Vietnam.

Wenn USA sich zu Lasten anderer Länder Vorteile verschaffen, zum Beispiel durch Sanktionen, Regimechange, Krieg dann handelt es sich nicht um eine verbrecherische Politik, sondern um  Demokratieförderung, und eine humanitäre Intervention.

Wenn USA den Terrorismus benützen, um ihren Machtbereich auszuweiten, und wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, dann handelt es sich nicht um ein hinterhältiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Handlungen im Dienste der nationalen Sicherheit.

Wenn die USA auf einem fremden Kontinent einen Öltanker beschlagnahmen, ist das nicht ein sich Vergreifen an fremdem Eigentum, sondern eine Handlung, die die Sicherheit auf der Welt vergrössert – so wie das Führen von Krieg nur dem Frieden dient (wenigstens dann wenn er nicht auf dem eigenen Kontinent stattfindet).

https://de.sputniknews.com/politik/20190817325618171-iran-oeltanker-gibraltar-usa-beschlagnahmung/

9/11

Eine kriminelle Vereinigung, die darüber bestimmt, wer gut und böse ist, könnte man für die Hauptfigur in einem Psycho- und Politthriller halten! Handelt es sich aber um Realität, ist die Welt nicht zu beneiden, denn die Falschheit, und das Elend werden biblische Ausmasse erreichen.

Wenn eine solche Vereinigung die Fähigkeit hat via Finanzmacht, Medien, und Einflussnahme auf die personelle Besetzung den Staat zu manipulieren, hat sie die Möglichkeit, die Ressourcen des Staates für ihre Zwecke einzusetzen (z.B. militärische Gewalt).

Schlagendes Beispiel dafür, dass es eine politische Gruppierung gibt, die versucht, die Bevölkerung für ihre Zwecke hinters Licht zu führen, ist 9/11. – Dass es sich bei einer Gruppierung, die ein Verbrechen verübt, und es einer anderen in die Schuhe schiebt, um eine kriminelle Vereinigung handelt, ist klar.

Dass die offiziellen Aussagen über den Grund des Einsturzes der drei Türme (besser gesagt: ihr Verschwinden) nicht mit der Realität übereinstimmen, kann aus folgender Analyse ersehen werden. Da deren Argumente kaum zu widerlegen sind – besteht für die interessierten Kreise an der offiziellen Version von 9/11 nur die Möglichkeit, sie unter den Tisch zu wischen.

http://antikrieg.com/aktuell/2019_08_08_dasverbrechen.htm

Es soll vom Bildschirm (TV) auf dem zu sehen ist, wie ein Flugzeug in ein Hochhaus hineinfliegt, auf die Realität geschlossen werden. Filmdokumente wie die folgenden stützen diese Bildschirmversion allerdings kaum bis gar nicht.

Was könnte die Ursache sein, wenn drei Hochhäuser der Superklasse so einstürzen, wie sie der perfekteste Sprengmeister nicht hätte perfekter einstürzen lassen können?

Hier einige Videos, die das Einstürzen (Verschwinden) der Türme festhalten:

– South Tower Collapse (ABC Live)

– WTC North Tower collapse compilation

– WTC Building 7 Collapse – 23 angles

Das hineinfliegende Flugzeug:

https://www.youtube.com/watch?v=7YLm3pkAiJQ 18 Views of ‚Plane Impact‘ in South Tower

Es wäre interessant, zu wissen, zu welchem Zeitpunkt die „Live-Aufnahme“ mit dem einschlagenden Flugzeug erstmals im Fernsehen auftauchte!

PS: „Herr Staatsanwalt, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen 9/11 und dem Holocaust?“

„Ja, in beiden Fällen haben die gleichen Kreise profitiert.“

„Herr Staatsanwalt, wie sehen Sie den Zusammenhang mit den Medien?“

„Wir können nicht gegen das arbeiten, was die Medien uns als Vorgaben liefern, guter Mann!“

„Herr Staatsanwalt, ich danke Ihnen für das Gespräch!“

Satans Desinteresse an der Wahrheit

Welches ist der Zusammenhang Satans mit der Realität (der Wirklichkeit, dem Sein)? Durch den Drang nach Wahrheit jedenfalls ist er nicht bestimmt!

Was will er überhaupt? Ein angenehmes Leben? Da sein hauptsächlichstes Anliegen ist, Macht über andere zu haben, ist das nicht anzunehmen – wäre ein angenehmes Leben doch viel besser dadurch möglich, sich mit der Natur und den andern Menschen als Einheit zu fühlen. Allerdings geht es Satan nicht darum, das Sein zu sein, sondern bloss darum, Macht über es zu haben. Durch dieses Anliegen ist auch sein Gott gegeben: eine Person, die Macht über das Sein hat. Diese Sinngebung kann von Volksgenossen geteilt werden.

Die andern Völker werden mit dem Volk Satans Probleme haben, denn es besteht darin, dass es den andern etwas wegnehmen will – nicht darin, dass es ihnen etwas geben will. Das Recht für diese Handlungsweise und diese Haltung leitet es daraus ab, dass es über den andern Völkern stehe, weil sein Gott über allen andern Völkern stehe.

Ungeheuerlichkeit als Holocaustbeweis

Das von den Zeugen behauptete Verbrechen ist so ungeheuerlich, dass wir zum vornherein davon ausgehen müssen, dass ihre Darstellungen den Tatsachen entsprechen, ausserdem handelt es sich bei den Betroffenen um eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion. Das Gericht verfügt deshalb, dass eine kriminologische Untersuchung der Opfer, der Tatwaffe, und eine Rekonstruktion des Tathergangs an Ort und Stelle überflüssig sind.

Ferner wird vorbeugend verfügt, dass Personen, die Argumente und Dokumente vorbringen, die dieses Urteil des Nürnberger-Prozesses in Zweifel ziehen, strafrechtlich zu verfolgen sind, dies ist staatsvertraglich zwischen USA und Deutschland festzuhalten.

Soweit das, was man als Fazit des Nürnbergerprozesses (1945-48) bezeichnen könnte.

Dass bei 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen getöteter Menschen nicht eines der Opfer auf Vergiftung durch Blausäure untersucht worden ist, mag erstaunen, aber das ist Vertrauenssache, denn der Nürnbergerprozess wurde durch die Siegermächte nach einem Weltkrieg bestellt und geführt, und dessen Hauptverantwortlicher war zugleich die Person, die im israelischen Unabhängigkeitskrieg militärischer Oberbefehlshaber war, das heisst, David Marcus.

https://wordpress.com/read/feeds/96034965/posts/2342888733

Da die Beweisart der „Ungeheuerlichkeit“ die eines Schauprozesses ist, der schon im Vorfeld darauf angewiesen ist, entsprechendes Personal einzustellen, Dokumente zu fälschen, Gegenargumente zu unterschlagen, das Zulassen von Beweisanträgen der eigenen Willkür zu unterwerfen, ist früher oder später eine gewisse Ernüchterung zwangsläufig, beziehungsweise, muss in den folgenden Jahren, und Jahrzehnten auf dem gleichen Gleis weitergefahren werden, das heisst unter anderem: es müssen Personen, Dokumente, Sachverhalte und Ereignisse, die nicht in die statuierte Theorie passen aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder so zurechtgebogen werden, dass sie passen.

Von besonderem Interesse ist in dieser Hinsicht der Besuch des IKRK-Delegierten Maurice Rossel in Auschwitz. Maurice Rossel war Arzt und Offizier der Schweizer Armee, er besuchte Auschwitz mit weiteren Mitarbeitern am 29. September 1944. Vorher – am 23. Juni 1944 – hatte er schon Theresienstadt besucht. In seinem Bericht bezüglich Auschwitz (zitiert in „Documents sur l’activité du Comité international de la Croix Rouge en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne“, Genf 1947), ist zu lesen, er habe keine Bestätigung der Gerüchte über Menschenvergasungen gefunden, und die befragten Häftlinge hätten nicht von solchen gesprochen.

Wie jedermann einleuchtet, bedeutet der Besuch und der Befund des IKRK-Delegierten Rossel in Auschwitz keine Stützung der offiziellen Holocaustdoktrin. Also muss er aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder – wie im Fall von Theresienstadt – zwielichtig dargestellt werden.

Als weiteres Beispiel für diese Praktik möchte ich den „Krakauer Auschwitzprozess“ von 1947 anführen. Von diesem Prozess gibt es einen kurzen Film der deutschen Wochenschau, vom 8. Januar 1948 – in dem allerdings nicht von drei Millionen Opfern gesprochen wird, sondern von 300‘000, und von Gaskammern ist nicht die Rede. Dieser Film wurde 1985 im WDR in einem geschichtlichen Rückblick wiederholt. Dieser Film – eine offizielle Quelle des Zeitgeschehens – war noch vor kurzem auf youtube, und ist jetzt verschwunden!

Als letztes Beispiel möchte ich die Kommandanturbefehle von Auschwitz (1940-45) erwähnen. Da sie mehr zu den Aussagen Rossels als zur offiziellen Holocaustdoktrin passen, ist klar, dass sie von dieser unerwünscht sind.

In diesem Zusammenhang ist der rechtliche Begriff „Beweis“ interessant: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Bei einer offiziellen – und sogar gesetzlich (staatlich!) abgestützten – Doktrin würde man erwarten, dass ihre Teile mehr oder weniger nahtlos ineinanderpassen. Aber leider stimmen nicht einmal die Zeugenaussagen überein bezüglich der Geschehnisse, Zahlen, und Örtlichkeiten – wie zum Beispiel aus den Aussagen der prominentesten Zeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba zu ersehen ist.

Es stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Man müsste sich diese Mühe doch nicht machen, wenn sie widerlegt werden könnten! Umso mehr stellt sich diese Frage als versucht wird, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die nicht einfach bereit sind, das, was ihnen offiziell vorgesetzt wird – aber leider widersprüchlich ist! – wie ein Mülleimer zu schlucken. Weiter stellt sich die Frage: wer hat die Macht dazu?! Auf diese Frage bekommt man sicher einen Hinweis, wenn man sich überlegt, wer ein Interesse daran hat. Informationen beiseite zu schaffen, die nicht in die offizielle Doktrin passen!

Zum Titelbild: Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Auschwitz, Katyn, Rheinlandpfalz (Rheinwiesenlager)? Ich weiss es nicht. Sicher nicht Hiroshima 6.8.1945, Korea 1950, Vietnam 1968, Irak 2003, Afghanistan 2001-, Libyen 2011-, Syrien 2013, Jemen 2015-, Gazastreifen. Sicher ist: alle diese Opfer brauchen zur Erweisung ihres Vorhandenseins keine Betrüger als Zeugen (z.B. Elie Wiesel und Rudolf Vrba), und keinen Schauprozess (Nürnberg 1945-48), auf die Todesart und Zahl der Opfer zurückgehen!

Rechtliche Abstützung der Lüge?

Nicht jeder – bzw. jede Gruppierung – schafft es, sich seine Lügen, und verbrecherischen Handlungen vom Staat schützen zu lassen! Eine gute Voraussetzung dazu ist, wenn die eigenen Lügen, und verbrecherischen Handlungen den Interessen ausländischer Staaten dienlich sind, indem zum Beispiel durch ein eigenes begangenes Verbrechen ein anderer Staat als Verbrecher hingestellt werden kann! Normalerweise müssen es allerdings mehrere Staaten sein, die die Kriminellen jenes Staates unterstützen: eine Koalition, oder Wertegemeinschaft. – Es könnte sich erweisen, dass es sich bei MH17 um einen solchen Fall handelt:

Die Zusammenhänge der Lüge sind willkürlich, die der Wahrheit stringent. Dieser Meinung sind auch – wenigstens in der Theorie – die Strafverfolgungsbehörden, denn deren zentraler Begriff ist der „Beweis“: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Was aber wenn die Einschusslöcher im Cockpit mehr zu der Bordkanone eines Kampfjets passen als der Wirkung einer Buk-Rakete, wie auch der Umstand, dass es Passagiere gegeben haben soll, die noch Zeit hatten, sich eine Sauerstoffmaske überzustreifen?

Die niederländische Staatsanwaltschaft ist der Meinung „die Freigabe der Informationen könne die Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen beeinträchtigen“. Was will das sagen? doch nicht etwa, dass die Freigabe der Informationen Staaten, die Teil des JIT sind auf das Ärgste kompromittieren könnte?! Ist es das, was sich der Bürger unter einer staatlichen Untersuchungsbehörde eines Verbrechens vorstellt? Dass an einer Untersuchung beteiligte Staaten von den andern gedeckt werden müssen?!

Dazu passt Folgendes nahtlos:

– ,, Die Leichen der Piloten wurden nicht für eine unabhängige Obduktion freigegeben, trotz aller Bitten der Angehörigen und der malaysischen Regierung. Es wird nie zweifelsfrei festgestellt werden können, ob die Piloten von Raketensplittern oder Kugeln aus der Bordkanone eines ukrainischen Jagdflugzeugs getötet wurden. Obwohl beim Auffinden der Flugzeugtrümmer eindeutige Kugelspuren dokumentiert worden sind und namhafte Sachkenner dem a-priori-Befund »Raketenabschuss« entschieden widersprochen haben. ,,

,, Die Telefonate der ostukrainischen Rebellen, die von der SBU, dem ukrainischen Geheimdienst, abgehört wurden, werden im Gerichtsverfahren eine ganz wichtige Rolle spielen. Das Investigative JIT behauptet, das seien originale Telefonate. Die seien nicht verändert worden, usw. Wir weisen nach: Als die Wrackteile von der Boeing noch brannten, hat bereits ein paar Stunden später der ukrainische Geheimdienst gefälschte Aufnahmen ins Netz gestellt. Wir haben Profis aus Malaysia gebeten, das zu untersuchen. Da haben wir einen 143-seitigen Report erhalten, den wir auch veröffentlichen werden. ,,

– ,, Er [Privatermittler Josef Resch] erinnerte an das am 1. Juni 2016 geöffnete Schließfach in Zürich. Es wurde von den niederländischen Ermittlern geöffnet, wie die Zeitschrift „Capital“ berichtete: „Sie erhoffen sich von dem Inhalt Hinweise auf das Schicksal des Passagierflugzeugs MH-17. Das Schließfach gehört Josef Resch.“ Dieser fragt: „Wann ist mit der Rückgabe meinen beschlagnahmten Unterlagen zu rechnen, die im Besitz der holländischen Staatsanwaltschaft sind, wenn nach ihrem Schreiben angeblich nur die Deutsche Behörde dafür zuständig ist?“ ,,

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190727325521796-mh17-wahrheit-abgeschossen/

Das stärkste Argument, das gegen den Abschuss der MH-17 durch eine Buk-Rakete spricht, liegt in der Wirkungsweise dieser Rakete: Deren Gefechtskopf explodiert in unmittelbarer Nähe des anvisierten Flugzeuges, die Splitter durchdringen die Wände des Flugzeuges in enormer Geschwindigkeit, so dass alle betroffenen Teile sofort zu brennen beginnen:

,, Ein Flugzeug, das in zehn Kilometern Höhe – so hoch flog MH17 – von einer Flugabwehrrakete getroffen werde, beginne sofort zu brennen. Das sei schon physikalisch bedingt, betonte er, denn die Splitter eines Raketengefechtskopfes würden die Flugzeughaut mit einer so hohen Geschwindigkeit durchschlagen, dass alles brennbare Material in Flammen aufgehe, selbst Aluminium. ,,

,, „Dann fallen diese Teile brennend zu Boden. Das genau ist ja bei MH17 nicht passiert. Sondern da sind sogar große, gut erhaltene Teile auf die Erde gefallen. Und wenn es zu Bränden kam, dann erst auf der Erde, als heiße Teile wie die vom Triebwerk mit brennbaren Trümmerteilen in Berührung kamen. Das geschah nicht in Folge des Abschusses.“ ,,

https://www.extremnews.com/berichte/weltgeschehen/1bce175183ef881

Es stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Vielleicht, weil an der Lüge wenige Interesse haben, an der Wahrheit aber viele. Da die Zusammenhänge der Lüge willkürlich sind, die der Wahrheit aber stringent, bedarf das Aufrechterhalten der Lüge stetiger harter Arbeit.

Was die Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B mit Rassismus zu tun hat

Man würde meinen, bei der Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B handle es sich um eine rein naturwissenschaftliche Sache. Das Problem ist allerdings, dass Zyklon B (ein Insektenschutzmittel auf Blausäurebasis) essentieller Bestandteil der Holocaustdoktrin ist: denn gemäss Aussagen von Rudolf Vrba und den Ergebnissen des Nürnbergerprozesses handelt es sich bei Zyklon B um die Tatwaffe zur Vergasung der Juden. Interessant ist hier, dass der Holocaustzeuge Elie Wiesel in seiner Beschreibung der Massentötungen von Juden als Tatwaffe nicht Gas angibt, sondern Verbrennen bei lebendigem Leib (woher vermutlich auch der Name „Holocaust“ stammt) – diese Aussagen des Holocaustzeugen Elie Wiesel gelten allerdings heute nicht mehr als Wahrheit.

Das Problem betreffend Zyklon B ist, dass die Zeugenaussagen von Vrba als auch die Ergebnisse des Nürnbergerprozesses in Widerspruch stehen zur Wirkungsweise dieses Insektenschutzmittels. Denn es wurde nicht zur Vergasung von Menschen konzipiert. Zum Beispiel ist ein wichtiger Punkt, dass die Austrittsgeschwindigkeit der Blausäuredämpfe aus der Trägersubstanz temperaturabhängig ist.

Diplomingenieur Wolfgang Fröhlich erklärt das folgendermassen:

„Bei dem Insektizid Zyklon-B handelt es sich um auf eine granulatförmige Trägersubstanz adsorbierte Blausäure. Diese wird durch die Berührung mit der Luft freigesetzt. Der Siedepunkt der Blausäure beträgt 25,7 Grad. Je höher die Temperatur, desto rascher die Verdampfungsgeschwindigkeit.

Die Entlausungskammern, in denen Zyklon-B in den NS-Lagern und anderswo zum Einsatz kam, wurden auf 30 Grad oder mehr aufgewärmt, so dass die Blausäure die Trägergranulate rasch verliess. Hingegen herrschten in den halbunterirdischen Leichenkellern der Krematorien von Auschwitz-Birkenau, wo Augenzeugenberichten zufolge Massenmorde mit Zyklon-B erfolgt sein sollen, sehr viel tiefere Temperaturen. Selbst wenn man eine Erwärmung der Räume durch die Körpertemperatur der hypothetischen Insassen berücksichtigt, dürfte die Temperatur auch in der warmen Jahreszeit nicht über 15 Grad gelegen haben. Da hätte es viele Stunden gedauert, bis die Blausäure verdampft wäre.

Den Augenzeugenberichten zufolge trat der Tod der Opfer sehr rasch ein; die Zeugen erwähnen Zeiträume von ’sofort‘ bis ’15 Minuten‘. Um eine Tötung der Gaskammerinsassen innert dermassen kurzer Zeit zu erreichen, hätten die Deutschen aberwitzig hohe Zyklonmengen einsetzen müssen; ich gehe von 40 bis 50 kg pro Vergasungsvorgang aus. Dies hätte jegliche Arbeit in der Gaskammer radikal verunmöglicht. Die Sonderkommandoleute, die laut den Zeugen mit deren Räumung beauftragt waren, wären gleich nach Betreten der Räume umgefallen, selbst wenn sie Gasmasken getragen hätten; durch die offenen Türen wären ungeheuerliche Blausäuremengen ins Freie geströmt und hätten das ganze Lager verseucht.“

Nun würde man meinen, die Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B habe nichts mit Rassismus zu tun, das heisst, der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion. Da aber der Gesetzgeber und die Justiz es unternommen haben, eine bestimmte geschichtliche Darstellung gesetzlich zu schützen (Holocaustdoktrin), unter Angabe des Grundes, eine andere Auffassung würde eine Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion bedeuten, sind der Gesetzgeber und die Justiz die Verpflichtung eingegangen (oder haben den Auftrag übernommen), dass grundsätzlich keine Argumente auftauchen dürfen, die die unter gesetzlichen Schutz gestellte Doktrin in Frage stellen. Wenn also in einem Gerichtsprozess die Aussage auftaucht, dass die Austrittsgeschwindigkeit der Blausäuredämpfe aus der Trägersubstanz temperaturabhängig sei, dann könnte das die ganze offizielle Doktrin ins Wanken bringen. Die Folgerung der Justiz daraus ist, dass diese Aussage gesetzlich geahndet werden muss.

Damit allerdings ist die Instanz (bzw. sind die Instanzen Gesetzgebung und Justiz), zu deren Hauptaufgabe es gehört, der Wahrheit Recht zu verschaffen, und darüber zu wachen, dass sich nicht Gruppierungen in einem Staat Rechte über andere anmassen, an ihre Grenze gestossen! Denn der Souverän – das Volk – darf davon ausgehen, dass Gesetzgeber und Justiz, nicht eine Doktrin gesetzlich schützen, sondern die Wahrheit. Wenn es sich bei dem, was Legislative und Judikative schützen, um die Vorgabe von Lügnern und eines Schauprozesses handelt, ist das Staatswesen an einem heiklen Punkt angelangt.

Wenn jemand – oder sogar der Staat – Lügner schützen will, weil sie einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion angehören, handelt es sich erstens um Rassismus, und zweitens um Parteipolitik vom Gefährlichsten, Hinterhältigsten, und Niederträchtigsten!