Ungeheuerlichkeit als Holocaustbeweis

Das von den Zeugen behauptete Verbrechen ist so ungeheuerlich, dass wir zum vornherein davon ausgehen müssen, dass ihre Darstellungen den Tatsachen entsprechen, ausserdem handelt es sich bei den Betroffenen um eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion. Das Gericht verfügt deshalb, dass eine kriminologische Untersuchung der Opfer, der Tatwaffe, und eine Rekonstruktion des Tathergangs an Ort und Stelle überflüssig sind.

Ferner wird vorbeugend verfügt, dass Personen, die Argumente und Dokumente vorbringen, die dieses Urteil des Nürnberger-Prozesses in Zweifel ziehen, strafrechtlich zu verfolgen sind, dies ist staatsvertraglich zwischen USA und Deutschland festzuhalten.

Soweit das, was man als Fazit des Nürnbergerprozesses (1945-48) bezeichnen könnte.

Dass bei 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen getöteter Menschen nicht eines der Opfer auf Vergiftung durch Blausäure untersucht worden ist, mag erstaunen, aber das ist Vertrauenssache, denn der Nürnbergerprozess wurde durch die Siegermächte nach einem Weltkrieg bestellt und geführt, und dessen Hauptverantwortlicher war zugleich die Person, die im israelischen Unabhängigkeitskrieg militärischer Oberbefehlshaber war, das heisst, David Marcus.

https://wordpress.com/read/feeds/96034965/posts/2342888733

Da die Beweisart der „Ungeheuerlichkeit“ die eines Schauprozesses ist, der schon im Vorfeld darauf angewiesen ist, entsprechendes Personal einzustellen, Dokumente zu fälschen, Gegenargumente zu unterschlagen, das Zulassen von Beweisanträgen der eigenen Willkür zu unterwerfen, ist früher oder später eine gewisse Ernüchterung zwangsläufig, beziehungsweise, muss in den folgenden Jahren, und Jahrzehnten auf dem gleichen Gleis weitergefahren werden, das heisst unter anderem: es müssen Personen, Dokumente, Sachverhalte und Ereignisse, die nicht in die statuierte Theorie passen aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder so zurechtgebogen werden, dass sie passen.

Von besonderem Interesse ist in dieser Hinsicht der Besuch des IKRK-Delegierten Maurice Rossel in Auschwitz. Maurice Rossel war Arzt und Offizier der Schweizer Armee, er besuchte Auschwitz mit weiteren Mitarbeitern am 29. September 1944. Vorher – am 23. Juni 1944 – hatte er schon Theresienstadt besucht. In seinem Bericht bezüglich Auschwitz (zitiert in „Documents sur l’activité du Comité international de la Croix Rouge en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne“, Genf 1947), ist zu lesen, er habe keine Bestätigung der Gerüchte über Menschenvergasungen gefunden, und die befragten Häftlinge hätten nicht von solchen gesprochen.

Wie jedermann einleuchtet, bedeutet der Besuch und der Befund des IKRK-Delegierten Rossel in Auschwitz keine Stützung der offiziellen Holocaustdoktrin. Also muss er aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder – wie im Fall von Theresienstadt – zwielichtig dargestellt werden.

Als weiteres Beispiel für diese Praktik möchte ich den „Krakauer Auschwitzprozess“ von 1947 anführen. Von diesem Prozess gibt es einen kurzen Film der deutschen Wochenschau, vom 8. Januar 1948 – in dem allerdings nicht von drei Millionen Opfern gesprochen wird, sondern von 300‘000, und von Gaskammern ist nicht die Rede. Dieser Film wurde 1985 im WDR in einem geschichtlichen Rückblick wiederholt. Dieser Film – eine offizielle Quelle des Zeitgeschehens – war noch vor kurzem auf youtube, und ist jetzt verschwunden!

Als letztes Beispiel möchte ich die Kommandanturbefehle von Auschwitz (1940-45) erwähnen. Da sie mehr zu den Aussagen Rossels als zur offiziellen Holocaustdoktrin passen, ist klar, dass sie von dieser unerwünscht sind.

In diesem Zusammenhang ist der rechtliche Begriff „Beweis“ interessant: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Bei einer offiziellen – und sogar gesetzlich (staatlich!) abgestützten – Doktrin würde man erwarten, dass ihre Teile mehr oder weniger nahtlos ineinanderpassen. Aber leider stimmen nicht einmal die Zeugenaussagen überein bezüglich der Geschehnisse, Zahlen, und Örtlichkeiten – wie zum Beispiel aus den Aussagen der prominentesten Zeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba zu ersehen ist.

Es stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Man müsste sich diese Mühe doch nicht machen, wenn sie widerlegt werden könnten! Umso mehr stellt sich diese Frage als versucht wird, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die nicht einfach bereit sind, das, was ihnen offiziell vorgesetzt wird – aber leider widersprüchlich ist! – wie ein Mülleimer zu schlucken. Weiter stellt sich die Frage: wer hat die Macht dazu?! Auf diese Frage bekommt man sicher einen Hinweis, wenn man sich überlegt, wer ein Interesse daran hat. Informationen beiseite zu schaffen, die nicht in die offizielle Doktrin passen!

Zum Titelbild: Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Auschwitz, Katyn, Rheinlandpfalz (Rheinwiesenlager)? Ich weiss es nicht. Sicher nicht Hiroshima 6.8.1945, Korea 1950, Vietnam 1968, Irak 2003, Afghanistan 2001-, Libyen 2011-, Syrien 2013, Jemen 2015-, Gazastreifen. Sicher ist: alle diese Opfer brauchen zur Erweisung ihres Vorhandenseins keine Betrüger als Zeugen (z.B. Elie Wiesel und Rudolf Vrba), und keinen Schauprozess (Nürnberg 1945-48), auf die Todesart und Zahl der Opfer zurückgehen!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s