Die Verkörperung der Staatsgewalt in einem anderen Land

Die USA treten mit dem Anspruch auf, der ganzen Welt vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat. Woraus wird dieser Machtanspruch hergeleitet?

Grundsätzlich muss dazu gesagt werden, dass die USA es bisher immer verstanden haben, die Welt in den Glauben zu versetzen, dass es sich bei ihrem Eingreifen in das Leben anderer Kontinente, Staaten, und Bevölkerungen nicht um einen Machtanspruch handelt. Das heisst, sie konnten der Welt weismachen, sie würden in das Leben anderer Kontinente, Staaten, und Bevölkerungen eingreifen, um die Welt vor dem Bösen zu bewahren, und das Gute zu verbreiten. So war es noch bei allen Kriegen, gewaltsamen Regimechanges, und Sanktionen, die die Vereinigten Staaten von Nordamerika in die Wege geleitet und ausgeführt haben.

Die USA betrachten in gewisser Weise die ganze Erde als ihr Staatsgebiet, insofern nämlich, als sie sich befugt fühlen auf der ganzen Welt Recht zu sprechen, und es mit Hilfe ihres Militärs gewaltsam durchzusetzen. Daraus ergibt sich der Standpunkt der USA gegenüber den Ländern der Welt: ihr habt kein Recht auf Selbstverteidigung! denn wir verkörpern auf der ganzen Welt die Staatsgewalt; eure Selbstverteidigung würde Selbstjustiz bedeuten.

Wenn USA über ein anderes Land Krieg bringen, ist es nicht etwa ein Verbrechen, sondern eine Hilfeleistung an diesen Staat: so geschehen in Libyen, Syrien, Irak, Afghanistan, Serbien und Vietnam.

Wenn USA sich zu Lasten anderer Länder Vorteile verschaffen, zum Beispiel durch Sanktionen, Regimechange, Krieg dann handelt es sich nicht um eine verbrecherische Politik, sondern um  Demokratieförderung, und eine humanitäre Intervention.

Wenn USA den Terrorismus benützen, um ihren Machtbereich auszuweiten, und wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, dann handelt es sich nicht um ein hinterhältiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Handlungen im Dienste der nationalen Sicherheit.

Wenn die USA auf einem fremden Kontinent einen Öltanker beschlagnahmen, ist das nicht ein sich Vergreifen an fremdem Eigentum, sondern eine Handlung, die die Sicherheit auf der Welt vergrössert – so wie das Führen von Krieg nur dem Frieden dient (wenigstens dann wenn er nicht auf dem eigenen Kontinent stattfindet).

https://de.sputniknews.com/politik/20190817325618171-iran-oeltanker-gibraltar-usa-beschlagnahmung/

9/11

Eine kriminelle Vereinigung, die darüber bestimmt, wer gut und böse ist, könnte man für die Hauptfigur in einem Psycho- und Politthriller halten! Handelt es sich aber um Realität, ist die Welt nicht zu beneiden, denn die Falschheit, und das Elend werden biblische Ausmasse erreichen.

Wenn eine solche Vereinigung die Fähigkeit hat via Finanzmacht, Medien, und Einflussnahme auf die personelle Besetzung den Staat zu manipulieren, hat sie die Möglichkeit, die Ressourcen des Staates für ihre Zwecke einzusetzen (z.B. militärische Gewalt).

Schlagendes Beispiel dafür, dass es eine politische Gruppierung gibt, die versucht, die Bevölkerung für ihre Zwecke hinters Licht zu führen, ist 9/11. – Dass es sich bei einer Gruppierung, die ein Verbrechen verübt, und es einer anderen in die Schuhe schiebt, um eine kriminelle Vereinigung handelt, ist klar.

Dass die offiziellen Aussagen über den Grund des Einsturzes der drei Türme (besser gesagt: ihr Verschwinden) nicht mit der Realität übereinstimmen, kann aus folgender Analyse ersehen werden. Da deren Argumente kaum zu widerlegen sind – besteht für die interessierten Kreise an der offiziellen Version von 9/11 nur die Möglichkeit, sie unter den Tisch zu wischen.

http://antikrieg.com/aktuell/2019_08_08_dasverbrechen.htm

Es soll vom Bildschirm (TV) auf dem zu sehen ist, wie ein Flugzeug in ein Hochhaus hineinfliegt, auf die Realität geschlossen werden. Filmdokumente wie die folgenden stützen diese Bildschirmversion allerdings kaum bis gar nicht.

Was könnte die Ursache sein, wenn drei Hochhäuser der Superklasse so einstürzen, wie sie der perfekteste Sprengmeister nicht hätte perfekter einstürzen lassen können?

Hier einige Videos, die das Einstürzen (Verschwinden) der Türme festhalten:

– South Tower Collapse (ABC Live)

– WTC North Tower collapse compilation

– WTC Building 7 Collapse – 23 angles

Das hineinfliegende Flugzeug:

https://www.youtube.com/watch?v=7YLm3pkAiJQ 18 Views of ‚Plane Impact‘ in South Tower

Es wäre interessant, zu wissen, zu welchem Zeitpunkt die „Live-Aufnahme“ mit dem einschlagenden Flugzeug erstmals im Fernsehen auftauchte!

PS: „Herr Staatsanwalt, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen 9/11 und dem Holocaust?“

„Ja, in beiden Fällen haben die gleichen Kreise profitiert.“

„Herr Staatsanwalt, wie sehen Sie den Zusammenhang mit den Medien?“

„Wir können nicht gegen das arbeiten, was die Medien uns als Vorgaben liefern, guter Mann!“

„Herr Staatsanwalt, ich danke Ihnen für das Gespräch!“

Ungeheuerlichkeit als Holocaustbeweis

Das von den Zeugen behauptete Verbrechen ist so ungeheuerlich, dass wir zum vornherein davon ausgehen müssen, dass ihre Darstellungen den Tatsachen entsprechen, ausserdem handelt es sich bei den Betroffenen um eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion. Das Gericht verfügt deshalb, dass eine kriminologische Untersuchung der Opfer, der Tatwaffe, und eine Rekonstruktion des Tathergangs an Ort und Stelle überflüssig sind.

Ferner wird vorbeugend verfügt, dass Personen, die Argumente und Dokumente vorbringen, die dieses Urteil des Nürnberger-Prozesses in Zweifel ziehen, strafrechtlich zu verfolgen sind, dies ist staatsvertraglich zwischen USA und Deutschland festzuhalten.

Soweit das, was man als Fazit des Nürnbergerprozesses (1945-48) bezeichnen könnte.

Dass bei 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen getöteter Menschen nicht eines der Opfer auf Vergiftung durch Blausäure untersucht worden ist, mag erstaunen, aber das ist Vertrauenssache, denn der Nürnbergerprozess wurde durch die Siegermächte nach einem Weltkrieg bestellt und geführt, und dessen Hauptverantwortlicher war zugleich die Person, die im israelischen Unabhängigkeitskrieg militärischer Oberbefehlshaber war, das heisst, David Marcus.

https://wordpress.com/read/feeds/96034965/posts/2342888733

Da die Beweisart der „Ungeheuerlichkeit“ die eines Schauprozesses ist, der schon im Vorfeld darauf angewiesen ist, entsprechendes Personal einzustellen, Dokumente zu fälschen, Gegenargumente zu unterschlagen, das Zulassen von Beweisanträgen der eigenen Willkür zu unterwerfen, ist früher oder später eine gewisse Ernüchterung zwangsläufig, beziehungsweise, muss in den folgenden Jahren, und Jahrzehnten auf dem gleichen Gleis weitergefahren werden, das heisst unter anderem: es müssen Personen, Dokumente, Sachverhalte und Ereignisse, die nicht in die statuierte Theorie passen aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder so zurechtgebogen werden, dass sie passen.

Von besonderem Interesse ist in dieser Hinsicht der Besuch des IKRK-Delegierten Maurice Rossel in Auschwitz. Maurice Rossel war Arzt und Offizier der Schweizer Armee, er besuchte Auschwitz mit weiteren Mitarbeitern am 29. September 1944. Vorher – am 23. Juni 1944 – hatte er schon Theresienstadt besucht. In seinem Bericht bezüglich Auschwitz (zitiert in „Documents sur l’activité du Comité international de la Croix Rouge en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne“, Genf 1947), ist zu lesen, er habe keine Bestätigung der Gerüchte über Menschenvergasungen gefunden, und die befragten Häftlinge hätten nicht von solchen gesprochen.

Wie jedermann einleuchtet, bedeutet der Besuch und der Befund des IKRK-Delegierten Rossel in Auschwitz keine Stützung der offiziellen Holocaustdoktrin. Also muss er aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder – wie im Fall von Theresienstadt – zwielichtig dargestellt werden.

Als weiteres Beispiel für diese Praktik möchte ich den „Krakauer Auschwitzprozess“ von 1947 anführen. Von diesem Prozess gibt es einen kurzen Film der deutschen Wochenschau, vom 8. Januar 1948 – in dem allerdings nicht von drei Millionen Opfern gesprochen wird, sondern von 300‘000, und von Gaskammern ist nicht die Rede. Dieser Film wurde 1985 im WDR in einem geschichtlichen Rückblick wiederholt. Dieser Film – eine offizielle Quelle des Zeitgeschehens – war noch vor kurzem auf youtube, und ist jetzt verschwunden!

Als letztes Beispiel möchte ich die Kommandanturbefehle von Auschwitz (1940-45) erwähnen. Da sie mehr zu den Aussagen Rossels als zur offiziellen Holocaustdoktrin passen, ist klar, dass sie von dieser unerwünscht sind.

In diesem Zusammenhang ist der rechtliche Begriff „Beweis“ interessant: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Bei einer offiziellen – und sogar gesetzlich (staatlich!) abgestützten – Doktrin würde man erwarten, dass ihre Teile mehr oder weniger nahtlos ineinanderpassen. Aber leider stimmen nicht einmal die Zeugenaussagen überein bezüglich der Geschehnisse, Zahlen, und Örtlichkeiten – wie zum Beispiel aus den Aussagen der prominentesten Zeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba zu ersehen ist.

Es stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Man müsste sich diese Mühe doch nicht machen, wenn sie widerlegt werden könnten! Umso mehr stellt sich diese Frage als versucht wird, diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die nicht einfach bereit sind, das, was ihnen offiziell vorgesetzt wird – aber leider widersprüchlich ist! – wie ein Mülleimer zu schlucken. Weiter stellt sich die Frage: wer hat die Macht dazu?! Auf diese Frage bekommt man sicher einen Hinweis, wenn man sich überlegt, wer ein Interesse daran hat. Informationen beiseite zu schaffen, die nicht in die offizielle Doktrin passen!

Zum Titelbild: Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Auschwitz, Katyn, Rheinlandpfalz (Rheinwiesenlager)? Ich weiss es nicht. Sicher nicht Hiroshima 6.8.1945, Korea 1950, Vietnam 1968, Irak 2003, Afghanistan 2001-, Libyen 2011-, Syrien 2013, Jemen 2015-, Gazastreifen. Sicher ist: alle diese Opfer brauchen zur Erweisung ihres Vorhandenseins keine Betrüger als Zeugen (z.B. Elie Wiesel und Rudolf Vrba), und keinen Schauprozess (Nürnberg 1945-48), auf die Todesart und Zahl der Opfer zurückgehen!

Rechtliche Abstützung der Lüge?

Nicht jeder – bzw. jede Gruppierung – schafft es, sich seine Lügen, und verbrecherischen Handlungen vom Staat schützen zu lassen! Eine gute Voraussetzung dazu ist, wenn die eigenen Lügen, und verbrecherischen Handlungen den Interessen ausländischer Staaten dienlich sind, indem zum Beispiel durch ein eigenes begangenes Verbrechen ein anderer Staat als Verbrecher hingestellt werden kann! Normalerweise müssen es allerdings mehrere Staaten sein, die die Kriminellen jenes Staates unterstützen: eine Koalition, oder Wertegemeinschaft. – Es könnte sich erweisen, dass es sich bei MH17 um einen solchen Fall handelt:

Die Zusammenhänge der Lüge sind willkürlich, die der Wahrheit stringent. Dieser Meinung sind auch – wenigstens in der Theorie – die Strafverfolgungsbehörden, denn deren zentraler Begriff ist der „Beweis“: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Was aber wenn die Einschusslöcher im Cockpit mehr zu der Bordkanone eines Kampfjets passen als der Wirkung einer Buk-Rakete, wie auch der Umstand, dass es Passagiere gegeben haben soll, die noch Zeit hatten, sich eine Sauerstoffmaske überzustreifen?

Die niederländische Staatsanwaltschaft ist der Meinung „die Freigabe der Informationen könne die Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen beeinträchtigen“. Was will das sagen? doch nicht etwa, dass die Freigabe der Informationen Staaten, die Teil des JIT sind auf das Ärgste kompromittieren könnte?! Ist es das, was sich der Bürger unter einer staatlichen Untersuchungsbehörde eines Verbrechens vorstellt? Dass an einer Untersuchung beteiligte Staaten von den andern gedeckt werden müssen?!

Dazu passt Folgendes nahtlos:

– ,, Die Leichen der Piloten wurden nicht für eine unabhängige Obduktion freigegeben, trotz aller Bitten der Angehörigen und der malaysischen Regierung. Es wird nie zweifelsfrei festgestellt werden können, ob die Piloten von Raketensplittern oder Kugeln aus der Bordkanone eines ukrainischen Jagdflugzeugs getötet wurden. Obwohl beim Auffinden der Flugzeugtrümmer eindeutige Kugelspuren dokumentiert worden sind und namhafte Sachkenner dem a-priori-Befund »Raketenabschuss« entschieden widersprochen haben. ,,

,, Die Telefonate der ostukrainischen Rebellen, die von der SBU, dem ukrainischen Geheimdienst, abgehört wurden, werden im Gerichtsverfahren eine ganz wichtige Rolle spielen. Das Investigative JIT behauptet, das seien originale Telefonate. Die seien nicht verändert worden, usw. Wir weisen nach: Als die Wrackteile von der Boeing noch brannten, hat bereits ein paar Stunden später der ukrainische Geheimdienst gefälschte Aufnahmen ins Netz gestellt. Wir haben Profis aus Malaysia gebeten, das zu untersuchen. Da haben wir einen 143-seitigen Report erhalten, den wir auch veröffentlichen werden. ,,

– ,, Er [Privatermittler Josef Resch] erinnerte an das am 1. Juni 2016 geöffnete Schließfach in Zürich. Es wurde von den niederländischen Ermittlern geöffnet, wie die Zeitschrift „Capital“ berichtete: „Sie erhoffen sich von dem Inhalt Hinweise auf das Schicksal des Passagierflugzeugs MH-17. Das Schließfach gehört Josef Resch.“ Dieser fragt: „Wann ist mit der Rückgabe meinen beschlagnahmten Unterlagen zu rechnen, die im Besitz der holländischen Staatsanwaltschaft sind, wenn nach ihrem Schreiben angeblich nur die Deutsche Behörde dafür zuständig ist?“ ,,

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190727325521796-mh17-wahrheit-abgeschossen/

Das stärkste Argument, das gegen den Abschuss der MH-17 durch eine Buk-Rakete spricht, liegt in der Wirkungsweise dieser Rakete: Deren Gefechtskopf explodiert in unmittelbarer Nähe des anvisierten Flugzeuges, die Splitter durchdringen die Wände des Flugzeuges in enormer Geschwindigkeit, so dass alle betroffenen Teile sofort zu brennen beginnen:

,, Ein Flugzeug, das in zehn Kilometern Höhe – so hoch flog MH17 – von einer Flugabwehrrakete getroffen werde, beginne sofort zu brennen. Das sei schon physikalisch bedingt, betonte er, denn die Splitter eines Raketengefechtskopfes würden die Flugzeughaut mit einer so hohen Geschwindigkeit durchschlagen, dass alles brennbare Material in Flammen aufgehe, selbst Aluminium. ,,

,, „Dann fallen diese Teile brennend zu Boden. Das genau ist ja bei MH17 nicht passiert. Sondern da sind sogar große, gut erhaltene Teile auf die Erde gefallen. Und wenn es zu Bränden kam, dann erst auf der Erde, als heiße Teile wie die vom Triebwerk mit brennbaren Trümmerteilen in Berührung kamen. Das geschah nicht in Folge des Abschusses.“ ,,

https://www.extremnews.com/berichte/weltgeschehen/1bce175183ef881

Es stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Vielleicht, weil an der Lüge wenige Interesse haben, an der Wahrheit aber viele. Da die Zusammenhänge der Lüge willkürlich sind, die der Wahrheit aber stringent, bedarf das Aufrechterhalten der Lüge stetiger harter Arbeit.

Was die Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B mit Rassismus zu tun hat

Man würde meinen, bei der Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B handle es sich um eine rein naturwissenschaftliche Sache. Das Problem ist allerdings, dass Zyklon B (ein Insektenschutzmittel auf Blausäurebasis) essentieller Bestandteil der Holocaustdoktrin ist: denn gemäss Aussagen von Rudolf Vrba und den Ergebnissen des Nürnbergerprozesses handelt es sich bei Zyklon B um die Tatwaffe zur Vergasung der Juden. Interessant ist hier, dass der Holocaustzeuge Elie Wiesel in seiner Beschreibung der Massentötungen von Juden als Tatwaffe nicht Gas angibt, sondern Verbrennen bei lebendigem Leib (woher vermutlich auch der Name „Holocaust“ stammt) – diese Aussagen des Holocaustzeugen Elie Wiesel gelten allerdings heute nicht mehr als Wahrheit.

Das Problem betreffend Zyklon B ist, dass die Zeugenaussagen von Vrba als auch die Ergebnisse des Nürnbergerprozesses in Widerspruch stehen zur Wirkungsweise dieses Insektenschutzmittels. Denn es wurde nicht zur Vergasung von Menschen konzipiert. Zum Beispiel ist ein wichtiger Punkt, dass die Austrittsgeschwindigkeit der Blausäuredämpfe aus der Trägersubstanz temperaturabhängig ist.

Diplomingenieur Wolfgang Fröhlich erklärt das folgendermassen:

„Bei dem Insektizid Zyklon-B handelt es sich um auf eine granulatförmige Trägersubstanz adsorbierte Blausäure. Diese wird durch die Berührung mit der Luft freigesetzt. Der Siedepunkt der Blausäure beträgt 25,7 Grad. Je höher die Temperatur, desto rascher die Verdampfungsgeschwindigkeit.

Die Entlausungskammern, in denen Zyklon-B in den NS-Lagern und anderswo zum Einsatz kam, wurden auf 30 Grad oder mehr aufgewärmt, so dass die Blausäure die Trägergranulate rasch verliess. Hingegen herrschten in den halbunterirdischen Leichenkellern der Krematorien von Auschwitz-Birkenau, wo Augenzeugenberichten zufolge Massenmorde mit Zyklon-B erfolgt sein sollen, sehr viel tiefere Temperaturen. Selbst wenn man eine Erwärmung der Räume durch die Körpertemperatur der hypothetischen Insassen berücksichtigt, dürfte die Temperatur auch in der warmen Jahreszeit nicht über 15 Grad gelegen haben. Da hätte es viele Stunden gedauert, bis die Blausäure verdampft wäre.

Den Augenzeugenberichten zufolge trat der Tod der Opfer sehr rasch ein; die Zeugen erwähnen Zeiträume von ’sofort‘ bis ’15 Minuten‘. Um eine Tötung der Gaskammerinsassen innert dermassen kurzer Zeit zu erreichen, hätten die Deutschen aberwitzig hohe Zyklonmengen einsetzen müssen; ich gehe von 40 bis 50 kg pro Vergasungsvorgang aus. Dies hätte jegliche Arbeit in der Gaskammer radikal verunmöglicht. Die Sonderkommandoleute, die laut den Zeugen mit deren Räumung beauftragt waren, wären gleich nach Betreten der Räume umgefallen, selbst wenn sie Gasmasken getragen hätten; durch die offenen Türen wären ungeheuerliche Blausäuremengen ins Freie geströmt und hätten das ganze Lager verseucht.“

Nun würde man meinen, die Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B habe nichts mit Rassismus zu tun, das heisst, der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion. Da aber der Gesetzgeber und die Justiz es unternommen haben, eine bestimmte geschichtliche Darstellung gesetzlich zu schützen (Holocaustdoktrin), unter Angabe des Grundes, eine andere Auffassung würde eine Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion bedeuten, sind der Gesetzgeber und die Justiz die Verpflichtung eingegangen (oder haben den Auftrag übernommen), dass grundsätzlich keine Argumente auftauchen dürfen, die die unter gesetzlichen Schutz gestellte Doktrin in Frage stellen. Wenn also in einem Gerichtsprozess die Aussage auftaucht, dass die Austrittsgeschwindigkeit der Blausäuredämpfe aus der Trägersubstanz temperaturabhängig sei, dann könnte das die ganze offizielle Doktrin ins Wanken bringen. Die Folgerung der Justiz daraus ist, dass diese Aussage gesetzlich geahndet werden muss.

Damit allerdings ist die Instanz (bzw. sind die Instanzen Gesetzgebung und Justiz), zu deren Hauptaufgabe es gehört, der Wahrheit Recht zu verschaffen, und darüber zu wachen, dass sich nicht Gruppierungen in einem Staat Rechte über andere anmassen, an ihre Grenze gestossen! Denn der Souverän – das Volk – darf davon ausgehen, dass Gesetzgeber und Justiz, nicht eine Doktrin gesetzlich schützen, sondern die Wahrheit. Wenn es sich bei dem, was Legislative und Judikative schützen, um die Vorgabe von Lügnern und eines Schauprozesses handelt, ist das Staatswesen an einem heiklen Punkt angelangt.

Wenn jemand – oder sogar der Staat – Lügner schützen will, weil sie einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion angehören, handelt es sich erstens um Rassismus, und zweitens um Parteipolitik vom Gefährlichsten, Hinterhältigsten, und Niederträchtigsten!

Der Holocaust vor Gericht: Ein fiktiver Dialog zwischen Richterin und Angeklagtem

– Die Richterin fragt: Glauben Sie persönlich an den Holocaust?

– Der Angeklagte antwortet: Vielleicht meinen Sie mit Glauben dasselbe wie der Apostel Paulus, der sagt: Es ist aber der Glaube eine feste Zuversicht dessen, was man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, was man nicht sieht (Hebräer 11:1)? Wenn Sie mit Glauben die Abwesenheit von Zweifel meinen, muss ich Ihnen sagen, dass ich nicht an die Tötung von 6 Millionen Juden durch Vergasung glaube. Die Zweifel sind darauf zurückzuführen, dass die Hauptzeugen des Holocausts Elie Wiesel und Rudolf Vrba Lügner sind, und der Nürnbergerprozess auf den die Holocaustgeschichtsschreibung zurückgeht, ein Schauprozess ist – aber wenn ich davon nichts erfahren hätte, wären vermutlich auch die Zweifel ausgeblieben. Ihre Frage führt mich zu der Überlegung, was mit einem Gesetz erreicht werden soll, das von den Bürgern einen Glauben verlangt? Denn damit ist notwendig der Wille verbunden, ihnen Information vorzuenthalten, die zu Zweifeln führen könnte.

– Herr Angeklagter, bei den 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen getöteter Juden handelt es sich nicht um einen Glauben, sondern um ein Wissen. Wenn Sie das nicht anerkennen, haben Sie sich schuldig gemacht.

– Der Angeklagte antwortet: Bei Wissen handelt es sich um wahre Aussagen über ein Objekt. Das Objekt sind aber nicht 6 Millionen getötete Juden und Vergasung, sondern das Handeln der Deutschen von 1939 bis 1945 im Raum Auschwitz. Woher stammen die Aussagen über dieses Handeln, von dem Sie sagen, es sei ein Wissen? Die massgeblichen Aussagen stammen von Elie Wiesel, Rudolf Vrba, und aus dem Nürnbergerprozess, das heisst, sie stammen von Lügnern und einem Schauprozess.

Völlig klar ist, dass ich nie behauptet habe, bei der Aussage, es seien 6 Millionen Juden hauptsächlich durch Vergasung getötet worden, handle es sich um eine Lüge, Schwindel, Märchen, Betrug oder ähnliches. Denn erstens wäre das gegen das Gesetz, zweitens ist der Anwurf Lügner, oder Leugner kein Argument, und drittens besteht doch jederzeit die Möglichkeit, dass in Sachen Holocaust Argumente auftauchen, die zur Zeit noch gar niemand kennt.

Wenn der Gesetzgeber und die Justiz, die Aussage, es sind 6 Millionen Juden hauptsächlich durch Vergasen getötet worden, gesetzlich schützen, dann nehme ich nicht an, dass sie das tun in der Meinung, es handle sich um einen Glauben, oder es handle sich um die Vorgabe von Lügnern und eines Schauprozesses.

Darf ich jetzt aber auf die Frage zurückkommen, welchen Grund das Gesetz dafür angibt, dass es Aussagen über das Handeln der Deutschen von 1939 bis 45 im Raum Auschwitz gesetzlich schützt, die offenbar von Lügnern, und aus einem Schauprozess stammen?

Herr Staatsanwalt, was wollen Sie, dass ich glaube, um nicht als Leugner dazustehen?

Verlangen Sie, dass ich den Holocaustzeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba glaube? Bei diesen handelt es sich allerdings um offensichtliche, bzw. gerichtlich bestätigte Lügner! Wollen Sie, dass ich an die Ergebnisse des Nürnbergerprozesses glaube, der ein Schauprozess mit einer ungesetzlichen Prozessordnung war?! Oder wem sonst noch, soll ich Ihrer Meinung nach glauben – denn viel bleibt da nicht mehr! Ausser Sie meinen, ich müsse den Medien glauben?! aber da besteht wieder das Problem, dass die Medien das bringen, was Elie Wiesel, Rudolf Vrba, und der Nürnbergerprozess als Realität darstellen.

Herr Staatsanwalt, denken Sie, dass es die Aufgabe der Justiz ist, über die Informationsgrundlagen der Bürger zu bestimmen?! Und jene Informationen für ungesetzlich zu erklären, die das in Frage stellen, was vorher als gesetzliche Bestimmung ins Recht (Strafgesetz) eingeführt worden ist?

Was halten Sie davon, etwas zu statuieren, das man nicht bestreiten darf, und als Grund dafür Offenkundigkeit anzugeben?! Ich nehme an, Sie empfinden das nicht als widersprüchlichen Wahnsinn, denn es ist immerhin, das was sie vertreten, und dabei die Macht des Staates in Form der Justiz, und des Gesetzgebers hinter sich wissen. Wenn die Gerichtsnotorietät auf einen Schauprozess zurückgeht – den Nürnbergerprozess – dann hat sich die Justiz, bzw. vorgängig der Gesetzgeber, definitiv in die Rolle eines Parteigängers begeben, auf eine raffinierte, undurchsichtige, betrügerische Art.

Anspruch auf eine Vorschrift

Herr Staatsanwalt, ich möchte Sie bitten, mit der Anwendung des Wortes ‚Leugner‘ mit gegenüber etwas vorsichtiger zu sein! denn erstens heisst, leugnen, etwas zu bestreiten, was wahr ist, und ich habe nicht vor so etwas zu tun, und zweitens habe ich nicht vor, eine geschichtliche Darstellung, die der Gesetzgeber als wahr erkannt hat als Lüge hinzustellen, zum Beispiel hat der Gesetzgeber als wahr erkannt, dass 6 Millionen Juden getötet wurden, und dass sie vergast wurden. Denn selbstverständlich darf ich davon ausgehen, dass der Gesetzgeber nicht im Interesse von politischen oder religiösen oder finanziell bedeutenden Gruppierungen Lügen verbreitet.

Der Anspruch auf eine Vorschrift – ist das nicht auch ein Anspruch auf die Wirklichkeit?! Der Anspruch kann durch Gesetze (Vorschriften) bekundet werden.

Warum Auschwitz als Ort der Vergasung?

Warum haben die Deutschen millionenweise Juden aus ganz Europa nach Osteuropa (Auschwitz) transportiert, um sie in unmittelbarer Nähe eines Kleinstädtchens und riesiger Industrieanlagen in einer Gebäulichkeit zu vergasen, die sie in jeder abgelegenen Gegend Europas in kürzester Zeit hätten errichten können?! Ich selber kann keine Antwort finden, ich sehe nur Nachteile: denn in unmittelbarer Nähe eines Städtchens mit Bahnhof und riesiger Industriewerke (Buna), plus Zirkulation der Zwangsarbeiter, weiss schon jeder gleichentags, was los ist.

Das Krematorium 1 in Auschwitz I, Stammlager, ist das Vergasungsgebäude, es befindet sich ausserhalb der Umzäunung, und direkt gegenüber dem SS-Krankenhaus. Wo sich Krematorium 1 befindet, sehen wir hier (Gebäude g):

Daraus können wir ersehen, dass die Häftlinge beim Aufnahmegebäude D aus den Bahnwagen ausstiegen, es durch den Hinterausgang verliessen, und dann 200 Meter die Strasse hinunter geleitet wurden, bis zum Vergasungsgebäude.

Den Grundriss von Krematorium 1 (Vergasungsgebäude) sehen wir hier:

Raum (1) (Leichenhalle) ist der Vergasungsraum, den die Opfer durch die Luftschutzschleuse (6) betreten haben. Gemäss Rudolf Vrba waren das 2000 bzw. 3000 Opfer pro Vergasungsgang bei einer Raumgrösse von 210 m², was bezogen auf die Zahl 3000 14 Menschen pro Opfer m² bedeutet.

Erstaunlich ist, dass weder in Auschwitz noch an den Sammelstellen für den Transport Massenpanik ausgebrochen ist, obwohl sich die Vergasungen über etwa drei Jahre erstreckten. Das erstaunt umsomehr als die Judenschaft normalerweise eine sehr gut vernetzte Gemeinschaft bildet. Deshalb konnte wohl auf eine Tausendschaft an Wachpersonal verzichtet werden, und konnte sich das Vergasungsgebäude (Krematorium 1) ausserhalb der Umzäunung befinden. Wo die Opfer ihrer Kleider ablegten – da sie nackt vergast worden sind – ist mir unbekannt. Die Leichen wurden in den Krematorien verbrannt ­– wie das zeitlich aufgegangen ist, und wie der Transport der mit Blausäure behafteten Leichen vor sich ging ist mir unbekannt, wie auch der Ort, wo die Asche hin verbracht wurde – es handelte sich immerhin um die Asche von 2.5 Millionen Menschen gemäss Zeugenaussage von Rudolf Höss dem Kommandanten von Auschwitz von 1940-43 gemäss Schuldgeständnis Punkt 1 im Nürnbergerprozess. Rudolf Vrba sagt zur Einäscherung, die Dauer einer Kremation habe 20 Minuten betragen, und es seien im Krematorium 1 15 Öfen vorhanden gewesen.

Es ist aufschlussreich zu wissen, dass die berühmte Gaskammer Krematorium 1, sich nicht in Birkenau Auschwitz II befindet, sondern im Stammlager Auschwitz I. Wikipedia ist sehr unklar darüber, und auch ich wurde irritiert. Ich kann den Grund dafür verstehen: kann sich doch die Vorstellungskraft Vergasungen hinter der Fassade von Birkenau Auschwitz II viel besser vorstellen, als bei den baulichen Gegebenheiten von Auschwitz I Stammlager, die oben beschrieben wurden: Man stellt sich vor, dass die Bahnwagen direkt in ein Gebäude einfuhren, dann die Opfer herausgetrieben wurden, die Bahnwagen wieder herausfuhren, und auch schon aus Büchsen mit Zyklon B Blausäure-Dämpfe aufstiegen.

Hier sehen wir den Eingang zum Lager Birkenau Auschwitz II:

Einen Plan mit den Lagern Auschwitz I, II, und III, dem Städtchen Auschwitz, sowie den Buna-Werken sehen wir hier:

Das Titelbild zeigt die Buna-Werke Auschwitz

Die Rolle des Nürnbergerprozesses (1945-48) für den Holocaust

Ist es nicht erstaunlich, dass diejenige Person, die 1945 zuständig war, für den Nürnbergerprozess Richter, Ankläger und Anwälte zu rekrutieren (als Chef der Kriegsverbrechensabteilung, das heisst „War Crimes Branch“) im Jahr 1948 militärischer Chef des israelischen Unabhängigkeitskrieges war?!

Wir reden von David „Mickey“ Marcus: In der US-Armee bekleidete er den Rang eines Obersten, in der Zeit als General der israelischen Armee, gehörte er aber nur noch zu deren Reserve.

Intimer Freund von David Marcus war John Henry Hilldring, die Wege dieser beiden kreuzten sich auch später in mehr oder weniger offiziellen Stellen und in vehementer Vertretung der jüdischen Sache.

Nun mag es dem einen oder andern obskur erscheinen, entscheidende Stellen eines Kriegsverbrechertribunals mit ausgesprochenen Vertretern derjenigen religiösen Minderheit zu besetzen, die im vorausgegangenen Krieg unter der Verliererpartei sehr viel zu leiden hatte. Wir müssen allerdings bedenken, dass Präsident Roosevelt ausdrücklich ein erweitertes Verfahren von Kriegsverbrechensprozessen wünschte (also nicht bloss ein herkömmliches wie es bisher war), von daher gesehen waren David Marcus und J.H. Hilldring sicher eine ideale Besetzung – ausserdem kannte Roosevelt Marcus und wusste um dessen Fähigkeiten.

Nichtsdestotrotz scheint das offizielle Amerika kein Interesse daran zu haben, die bedeutende Rolle von Marcus und Hilldring in den Nürnberger-Prozessen öffentlich angemessen würdigen zu wollen – im Gegenteil, hat man den Eindruck, sie soll vertuscht werden. Ich habe meine Informationen von Arthur R. Butz, Der Jahrhundertbetrug – womit auch gleich erklärt ist, warum dieses Buch in Deutschland höchst unerwünscht ist.

„Kriegsminister Stimson hatte am 21. November 1944 eine Unterredung mit Präsident Roosevelt, bei der der amerikanische Präsident klar zum Ausdruck brachte, daß er sich für „Kriegsverbrechen“ durchaus eine breitere Auslegung gedacht habe, und daß der von den vereinigten Stabschefs gutgeheißene Entwurf völlig ungenügend sei. Dementsprechend bestellte er im Januar 1945 den Richter Samuel Rosenman zu seinem persönlichen Vertreter in Sachen Kriegsverbrechen. Am 18. Januar traten daraufhin Stimson, Rosenman, Oberstaatsanwalt Francis Biddle und andere zusammen und kamen überein, die zu untersuchenden Kriegsverbrechen in einen viel breiteren Rahmen zu fassen.“

,,Marcus scheint, gemessen an seiner wirklichen Bedeutung, einen ganz unangemessenen Dienstgrad als Oberst innegehabt zu haben, denn wir sind darüber unterrichtet, daß er während des Krieges einen „günstigen Eindruck auf F. D. Roosevelt gemacht habe . . . Er war einer der ungenannten Handvoll von Männern, die die US-amerikanische Politik im Hintergrund plante“. ,,

Butz schreibt, dass quasi die einzigen Quellen, die die massgebenden Holocaustforscher Raul Hilberg und Gerald Reitlinger (und ihre Epigonen) benutzt hätten, die Nürnberger-Prozess gewesen seien:

„Tatsache ist doch, daß außer den „Beweisen“, die durch diese Prozesse erst gezeugt wurden, es keinerlei andere Anhaltspunkte dafür gibt, daß das Programm für die Ermordung von Juden überhaupt existierte. Man braucht nur die Quellen zu prüfen, die Hilberg und Reitlinger benutzt haben, um dies zu erkennen. Wenn diese Prozesse nicht stattgefunden hätten, dann würde keiner, der das Vorhandensein eines Judenvernichtungsprogrammes behaupten würde, bei Aufforderung irgendwelches Beweismaterial dafür erbringen können. Abgesehen von Hilbergs und Reitlingers Büchern sind die wenigen anderen ebensowenig beweiskräftig.“

Klicke, um auf Butz%20-%20Der%20Jahrhundertbetrug.pdf zuzugreifen

Dass ein Gerichtsprozess für einen Historiker von Interesse sein kann, ist klar! Insbesondere dann, wenn es sich bei diesem Prozess um ein von der Siegerpartei geführtes Kriegstribunal unmittelbar nach einem Krieg handelt. Und das Personal dieses Prozesses von einem Mann bestellt wurde, der glühender Zionist war, das heisst, von der Idee geleitet, seiner Abstammungsgemeinschaft einen eigenen Staat zu verschaffen, und die Strategie dazu klar vor Augen hatte. Wenn die Holocaustgeschichtsschreiber Raul Hilberg und Gerald Reitlinger die Ergebnisse eines solchen Prozesses als bare Münze weiterverbreiten, dann hat das allerdings weniger mit Geschichtsschreibung als Wissenschaft zu tun, sondern mit der Verbreitung von Propaganda.

Was Roosevelt dazu brachte, nach dem Krieg ausdrücklich ein erweitertes Verfahren von Kriegsverbrechensprozessen zu wünschen (also nicht bloss ein herkömmliches wie es bisher war), das können wir aus Folgendem ersehen:

,, Direkt danach hielt der Präsidentenwagen vor der Veranda an, und bevor wir noch einen Gruß austauschen konnten, bemerkte Roosevelt: „Wie interessant! Sam Rosenman, Stephen Wise und Nahum Goldman sitzen da und diskutieren, welchen Befehl sie dem Präsidenten der Vereinigten Staaten geben sollen. Stellen Sie sich nur vor, welche Summen die Nazis bezahlen würden, um ein Foto von dieser Szene zu bekommen.“ (USA, Europe, Israel, Nahum Goldmann, S. 53, 66-67, 116) ,,

Aus: https://bumibahagia.files.wordpress.com/2016/05/menuhin-gerard_wahrheit-sagen-teufel-jagen.pdf

Dass diese Art Veranstaltung (Gerichtsprozess) nach einer speziellen Prozessordnung verlangte, ist klar: Sie wurde mit dem Londoner Statut, Londoner Charta oder Nürnberger Charta geschaffen. Deren Anwendung bedeutete Folgendes: „Opferzeugen waren von den Anklagevertretungen in Vorbereitung der Verfahren vernommen und die Vernehmungsprotokolle als Beweismittel in die Prozesse eingeführt worden.“

Was ist ein „Holocaust-Leugner“?

Er stellt drei Punkte in Abrede:

1. Die Zahl: er behauptet: es waren nicht sechs Millionen Juden, die umgekommen sind.

2. Die Todesart: Er behauptet, es habe keine Gaskammern gegeben, in denen Menschen umgebracht wurden.

3. Die Anordnung und Planung: Er behauptet, es gebe keine schriftlichen Befehle der Nazigrössen Hitler, Göring, Goebbels, Himmler usw. die die Vernichtung der Juden angeordnet hätten.

Dafür wird der „Holocaustleugner“ vor Gericht gestellt; dort antwortet er dem Richter zu Punkt 1) zum Beispiel, dass der Kronzeuge im Nürnberger-Prozess, Rudolf Höss (Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz von 1940 bis 1943) die Zahl der jüdischen Toten in Auschwitz mit „mindestens 2.500.000 Opfer dort durch Vergasung und Verbrennen“ angibt, sowie „mindestens eine weitere halbe Million“, die durch Hunger und Krankheit starb, „was eine Gesamtzahl von ungefähr 3.000.000 Toten ausmacht“. Heute sind auf den Gedenksteinen von Auschwitz 1.5 Millionen Tote vermerkt, und Forscher wie J.C. Pressac oder Fritjof Meyer halten 1.1 Millionen, 700‘000, oder 510‘000 für wahr. Der Holocaustleugner fragt dann den Richter – sich auf diesen Widerspruch beziehend – ob es sich beim Nürnberger-Prozess um eine seriöse Veranstaltung gehandelt habe?! Und weist auch auf die 46 wiedergefundenen amtlichen Totenbücher von Auschwitz hin, in denen insge­samt ca. 70.000 Sterbefälle verzeichnet sind. „Da nicht alle Bände gefunden wurden, muß davon ausgegangen werden, daß die amtlich dokumentierte Zahl der Auschwitz-Opfer bei ca. 100.000 liegt, so der Kurator der Gedenkstätte Auschwitz, Franciszek Piper. Eine statistische Auswertung der amtlichen Totenbücher ergibt folgendes Bild: 65 % der Insassen starben an Typhus; 52 % waren mosaischen Glaubens.“

Zu Punkt 2), den Gaskammern, sagt der Holocaustleugner zum Beispiel, dass die Blausäure-Dämpfe, die aus den Büchsen mit Zyklon B austreten (Zyklon B ist mit Blausäure versetztes Gipsgranulat zur Insektenvertilgung) zwar die Fähigkeit haben, Menschen zu töten, aber zugleich das Ergebnis, dass nach erfolgter Tötung Räumlichkeit und Leichen toxisch verseucht sind, so dass jeder Mensch, der mit ihnen in Berührung kommt, lebensgefährlich vergiftet würde. In diesem Zusammenhang sei Punkt 6 des Schuldgeständnisses von Rudolf Höss interessant: „ …. Wir warteten gewöhnlich ungefähr eine halbe Stunde, bevor wir die Türen öffneten und die Leichen entfernten.“

Zu Punkt 3) Hier zitiert der Holocaustleugner zum Beispiel den Schweizer Historiker Philippe Burrin: „Es besteht kein Dokument, das einen von Hitler unterzeichneten Vernichtungsbefehl trägt. […] Aller Wahrscheinlichkeit nach wurden die Befehle mündlich gegeben. […] die Spuren sind hier nicht nur rar und weit verstreut, sondern schwer zu deuten.“ (Hitler et les Juifs. Genèse d’un génocide. Paris : Le Seuil, 1989, S.13)

In seinem Plädoyer bringt der Holocaust-Leugner dann vielleicht den Fall Elie Wiesel, und fragt, ob der ganze Holocaust etwa so echt sei, wie die Identität von Elie Wiesel als Holocaustüberlebendem?

Angaben zu Leben und Werk von Elie Wiesel finden Sie auf dieser Website.

Das Titelbild zeigt die Buna-Werke Auschwitz III, Monowitz

https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz_III_Monowitz

Die Buna-Werke Auschwitz III, Monowitz befanden sich ça. 6 km östlich des Krematoriums 1 des Stammlagers in Auschwitz, in dem gemäss offizieller Holocaustgeschichtsschreibung  4 bis 1.5 Millionen Menschen vergast wurden (die erste Zahl bezieht sich auf offizielle Ergebnisse des Nürnbergerprozesses 1945-48, die zweite Zahl auf die offizielle Geschichtsschreibung unserer jetzigen Zeit).

Endsieg des unilateralen westlichen Kapitalismus?

John Bolton (Sicherheitsberater USA) träumt immer noch vom Endsieg des unilateralen westlichen Kapitalismus durchgeführt mit der militärischen und finanziellen Gewalt von USA, ideologisch dirigiert von Moses, mit Know how und personeller Besetzung aus Tel Aviv, New York, und London.

Die westliche Wertegemeinschaft hat immerhin noch die Fähigkeit das Elend auf der Welt zu vermehren – aber wohl nicht die Fähigkeit einen Krieg gegen Russland, China und den Iran zu gewinnen. Aber wie steht’s mit einem Wirtschaftskrieg? Kann die westliche Wertegemeinschaft einen Wirtschaftskrieg gegen Russland, China, und den Iran gewinnen? Und was würde die Welt dann gewonnen haben? Wären dann die Bevölkerungen Chinas, des Iran, Indiens, Afrikas mit Gütern so gut versorgt wie die Bevölkerungen der westlichen Wertegemeinschaft, und verschont von Krieg?

Sicherheitsberater John Bolton von USA fragt sich, warum Russland, China, Iran, und der Rest diesen „Deal“ nicht eingehen?!

Interessant dazu:

http://antikrieg.com/aktuell/2019_07_08_smedley.htm