Die USA treten mit dem Anspruch auf, der ganzen Welt vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat. Woraus wird dieser Machtanspruch hergeleitet?
Grundsätzlich
muss dazu gesagt werden, dass die USA es bisher immer verstanden haben, die
Welt in den Glauben zu versetzen, dass es sich bei ihrem Eingreifen in das
Leben anderer Kontinente, Staaten, und Bevölkerungen nicht um einen
Machtanspruch handelt. Das heisst, sie konnten der Welt weismachen, sie würden
in das Leben anderer Kontinente, Staaten, und Bevölkerungen eingreifen, um die
Welt vor dem Bösen zu bewahren, und das Gute zu verbreiten. So war es noch bei
allen Kriegen, gewaltsamen Regimechanges, und Sanktionen, die die Vereinigten
Staaten von Nordamerika in die Wege geleitet und ausgeführt haben.
Die
USA betrachten in gewisser Weise die ganze Erde als ihr Staatsgebiet, insofern
nämlich, als sie sich befugt fühlen auf der ganzen Welt Recht zu sprechen, und
es mit Hilfe ihres Militärs gewaltsam durchzusetzen. Daraus ergibt sich der Standpunkt
der USA gegenüber den Ländern der Welt: ihr habt kein Recht auf
Selbstverteidigung! denn wir verkörpern auf der ganzen Welt die Staatsgewalt; eure
Selbstverteidigung würde Selbstjustiz bedeuten.
Wenn USA über ein anderes Land Krieg bringen, ist es
nicht etwa ein Verbrechen, sondern eine Hilfeleistung an diesen Staat: so
geschehen in Libyen, Syrien, Irak, Afghanistan, Serbien und Vietnam.
Wenn
USA sich zu Lasten anderer Länder Vorteile verschaffen, zum Beispiel durch
Sanktionen, Regimechange, Krieg dann handelt es sich nicht um eine
verbrecherische Politik, sondern um Demokratieförderung,
und eine humanitäre Intervention.
Wenn
USA den Terrorismus benützen, um ihren Machtbereich auszuweiten, und
wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, dann handelt es sich nicht um ein hinterhältiges
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern Handlungen im Dienste der
nationalen Sicherheit.
Wenn
die USA auf einem fremden Kontinent einen Öltanker beschlagnahmen, ist das
nicht ein sich Vergreifen an fremdem Eigentum, sondern eine Handlung, die die
Sicherheit auf der Welt vergrössert – so wie das Führen von Krieg nur dem Frieden
dient (wenigstens dann wenn er nicht auf dem eigenen Kontinent stattfindet).
Eine kriminelle Vereinigung, die darüber bestimmt, wer gut und böse ist, könnte man für die Hauptfigur in einem Psycho- und Politthriller halten! Handelt es sich aber um Realität, ist die Welt nicht zu beneiden, denn die Falschheit, und das Elend werden biblische Ausmasse erreichen.
Wenn
eine solche Vereinigung die Fähigkeit hat via Finanzmacht, Medien, und
Einflussnahme auf die personelle Besetzung den Staat zu manipulieren, hat sie die
Möglichkeit, die Ressourcen des Staates für ihre Zwecke einzusetzen (z.B. militärische
Gewalt).
Schlagendes Beispiel dafür, dass es eine politische Gruppierung gibt, die versucht, die Bevölkerung für ihre Zwecke hinters Licht zu führen, ist 9/11. – Dass es sich bei einer Gruppierung, die ein Verbrechen verübt, und es einer anderen in die Schuhe schiebt, um eine kriminelle Vereinigung handelt, ist klar.
Dass
die offiziellen Aussagen über den Grund des Einsturzes der drei Türme (besser
gesagt: ihr Verschwinden) nicht mit der Realität übereinstimmen, kann aus folgender
Analyse ersehen werden. Da deren Argumente kaum zu widerlegen sind – besteht
für die interessierten Kreise an der offiziellen Version von 9/11 nur die
Möglichkeit, sie unter den Tisch zu wischen.
Es soll vom Bildschirm (TV) auf dem zu sehen
ist, wie ein Flugzeug in ein Hochhaus hineinfliegt, auf die Realität
geschlossen werden. Filmdokumente wie die folgenden stützen diese
Bildschirmversion allerdings kaum bis gar nicht.
Was könnte die
Ursache sein, wenn drei Hochhäuser der Superklasse so einstürzen, wie sie der
perfekteste Sprengmeister nicht hätte perfekter einstürzen lassen können?
Hier einige Videos,
die das Einstürzen (Verschwinden) der Türme festhalten:
Das von den Zeugen behauptete Verbrechen ist so
ungeheuerlich, dass wir zum vornherein davon ausgehen müssen, dass ihre
Darstellungen den Tatsachen entsprechen, ausserdem handelt es sich bei den
Betroffenen um eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion. Das Gericht verfügt
deshalb, dass eine kriminologische Untersuchung der Opfer, der Tatwaffe, und
eine Rekonstruktion des Tathergangs an Ort und Stelle überflüssig sind.
Ferner wird vorbeugend verfügt, dass Personen, die
Argumente und Dokumente vorbringen, die dieses Urteil des Nürnberger-Prozesses
in Zweifel ziehen, strafrechtlich zu verfolgen sind, dies ist staatsvertraglich
zwischen USA und Deutschland festzuhalten.
Soweit
das, was man als Fazit des Nürnbergerprozesses (1945-48) bezeichnen könnte.
Dass bei 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen
getöteter Menschen nicht eines der Opfer auf Vergiftung durch Blausäure
untersucht worden ist, mag erstaunen, aber das ist Vertrauenssache, denn der
Nürnbergerprozess wurde durch die Siegermächte nach einem Weltkrieg bestellt
und geführt, und dessen Hauptverantwortlicher war zugleich die Person, die im
israelischen Unabhängigkeitskrieg militärischer Oberbefehlshaber war, das
heisst, David Marcus.
Da
die Beweisart der „Ungeheuerlichkeit“ die eines Schauprozesses ist, der schon
im Vorfeld darauf angewiesen ist, entsprechendes Personal einzustellen,
Dokumente zu fälschen, Gegenargumente zu unterschlagen, das Zulassen von
Beweisanträgen der eigenen Willkür zu unterwerfen, ist früher oder später eine gewisse
Ernüchterung zwangsläufig, beziehungsweise, muss in den folgenden Jahren, und
Jahrzehnten auf dem gleichen Gleis weitergefahren werden, das heisst unter
anderem: es müssen Personen, Dokumente, Sachverhalte und Ereignisse, die nicht
in die statuierte Theorie passen aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder so
zurechtgebogen werden, dass sie passen.
Von
besonderem Interesse ist in dieser Hinsicht der Besuch des IKRK-Delegierten Maurice
Rossel in Auschwitz. Maurice Rossel war Arzt und Offizier der Schweizer Armee,
er besuchte Auschwitz mit weiteren Mitarbeitern am 29. September 1944. Vorher –
am 23. Juni 1944 – hatte er schon Theresienstadt besucht. In seinem Bericht bezüglich
Auschwitz (zitiert in „Documents sur l’activité du Comité international de
la Croix Rouge en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en
Allemagne“, Genf 1947), ist zu lesen, er habe keine Bestätigung der
Gerüchte über Menschenvergasungen gefunden, und die befragten Häftlinge hätten
nicht von solchen gesprochen.
Wie
jedermann einleuchtet, bedeutet der Besuch und der Befund des IKRK-Delegierten
Rossel in Auschwitz keine Stützung der offiziellen Holocaustdoktrin. Also muss
er aus der Öffentlichkeit verschwinden, oder – wie im Fall von Theresienstadt –
zwielichtig dargestellt werden.
Als
weiteres Beispiel für diese Praktik möchte ich den „Krakauer Auschwitzprozess“ von
1947 anführen. Von diesem Prozess gibt es einen kurzen Film der deutschen
Wochenschau, vom 8. Januar 1948 – in dem allerdings nicht von drei Millionen Opfern
gesprochen wird, sondern von 300‘000, und von Gaskammern ist nicht die Rede. Dieser
Film wurde 1985 im WDR in einem geschichtlichen Rückblick wiederholt. Dieser Film
– eine offizielle Quelle des Zeitgeschehens – war noch vor kurzem auf youtube,
und ist jetzt verschwunden!
Als
letztes Beispiel möchte ich die Kommandanturbefehle von Auschwitz (1940-45)
erwähnen. Da sie mehr zu den Aussagen Rossels als zur offiziellen
Holocaustdoktrin passen, ist klar, dass sie von dieser unerwünscht sind.
In diesem Zusammenhang ist der rechtliche Begriff „Beweis“ interessant: „Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Bei einer offiziellen – und sogar gesetzlich (staatlich!) abgestützten – Doktrin würde man erwarten, dass ihre Teile mehr oder weniger nahtlos ineinanderpassen. Aber leider stimmen nicht einmal die Zeugenaussagen überein bezüglich der Geschehnisse, Zahlen, und Örtlichkeiten – wie zum Beispiel aus den Aussagen der prominentesten Zeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba zu ersehen ist.
Es
stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt
werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Man
müsste sich diese Mühe doch nicht machen, wenn sie widerlegt werden könnten! Umso
mehr stellt sich diese Frage als versucht wird, diejenigen strafrechtlich zu
verfolgen, die nicht einfach bereit sind, das, was ihnen offiziell vorgesetzt
wird – aber leider widersprüchlich ist! – wie ein Mülleimer zu schlucken. Weiter
stellt sich die Frage: wer hat die Macht dazu?! Auf diese Frage bekommt man
sicher einen Hinweis, wenn man sich überlegt, wer ein Interesse daran hat.
Informationen beiseite zu schaffen, die nicht in die offizielle Doktrin passen!
Zum Titelbild: Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Auschwitz, Katyn, Rheinlandpfalz (Rheinwiesenlager)? Ich weiss es nicht. Sicher nicht Hiroshima 6.8.1945, Korea 1950, Vietnam 1968, Irak 2003, Afghanistan 2001-, Libyen 2011-, Syrien 2013, Jemen 2015-, Gazastreifen. Sicher ist: alle diese Opfer brauchen zur Erweisung ihres Vorhandenseins keine Betrüger als Zeugen (z.B. Elie Wiesel und Rudolf Vrba), und keinen Schauprozess (Nürnberg 1945-48), auf die Todesart und Zahl der Opfer zurückgehen!
Nicht
jeder – bzw. jede Gruppierung – schafft es, sich seine Lügen, und
verbrecherischen Handlungen vom Staat schützen zu lassen! Eine gute Voraussetzung
dazu ist, wenn die eigenen Lügen, und verbrecherischen Handlungen den
Interessen ausländischer Staaten dienlich sind, indem zum Beispiel durch ein eigenes
begangenes Verbrechen ein anderer Staat als Verbrecher hingestellt werden kann!
Normalerweise müssen es allerdings mehrere Staaten sein, die die Kriminellen
jenes Staates unterstützen: eine Koalition, oder Wertegemeinschaft. – Es könnte
sich erweisen, dass es sich bei MH17 um einen solchen Fall handelt:
Die
Zusammenhänge der Lüge sind willkürlich, die der Wahrheit stringent. Dieser
Meinung sind auch – wenigstens in der Theorie – die Strafverfolgungsbehörden, denn
deren zentraler Begriff ist der „Beweis“:
„Ergibt sich eine zu beweisende Tatsache unmittelbar aus einer anderen
Tatsache, so spricht man von einem direkten Beweis.“ Was aber wenn die Einschusslöcher
im Cockpit mehr zu der Bordkanone eines Kampfjets passen als der Wirkung einer
Buk-Rakete, wie auch der Umstand, dass es Passagiere gegeben haben soll, die
noch Zeit hatten, sich eine Sauerstoffmaske überzustreifen?
Die
niederländische Staatsanwaltschaft ist der Meinung „die Freigabe der
Informationen könne die Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen
beeinträchtigen“. Was will das sagen? doch nicht etwa, dass die Freigabe der
Informationen Staaten, die Teil des JIT sind auf das Ärgste kompromittieren
könnte?! Ist es das, was sich der Bürger unter einer staatlichen
Untersuchungsbehörde eines Verbrechens vorstellt? Dass an einer Untersuchung
beteiligte Staaten von den andern gedeckt werden müssen?!
Dazu
passt Folgendes nahtlos:
–
,, Die Leichen der Piloten wurden nicht für eine unabhängige Obduktion freigegeben,
trotz aller Bitten der Angehörigen und der malaysischen Regierung. Es wird nie
zweifelsfrei festgestellt werden können, ob die Piloten von Raketensplittern
oder Kugeln aus der Bordkanone eines ukrainischen Jagdflugzeugs getötet wurden.
Obwohl beim Auffinden der Flugzeugtrümmer eindeutige Kugelspuren dokumentiert
worden sind und namhafte Sachkenner dem a-priori-Befund »Raketenabschuss«
entschieden widersprochen haben. ,,
,,
Die Telefonate der ostukrainischen Rebellen, die von der SBU, dem ukrainischen
Geheimdienst, abgehört wurden, werden im Gerichtsverfahren eine ganz wichtige
Rolle spielen. Das Investigative JIT behauptet, das seien originale Telefonate.
Die seien nicht verändert worden, usw. Wir weisen nach: Als die Wrackteile von
der Boeing noch brannten, hat bereits ein paar Stunden später der ukrainische Geheimdienst
gefälschte Aufnahmen ins Netz gestellt. Wir haben Profis aus Malaysia gebeten,
das zu untersuchen. Da haben wir einen 143-seitigen Report erhalten, den wir
auch veröffentlichen werden. ,,
–
,, Er [Privatermittler Josef Resch] erinnerte an das am 1. Juni 2016 geöffnete
Schließfach in Zürich. Es wurde von den niederländischen Ermittlern geöffnet,
wie die Zeitschrift „Capital“ berichtete: „Sie erhoffen sich von dem Inhalt
Hinweise auf das Schicksal des Passagierflugzeugs MH-17. Das Schließfach gehört
Josef Resch.“ Dieser fragt: „Wann ist mit der Rückgabe meinen beschlagnahmten
Unterlagen zu rechnen, die im Besitz der holländischen Staatsanwaltschaft sind,
wenn nach ihrem Schreiben angeblich nur die Deutsche Behörde dafür zuständig
ist?“ ,,
Das stärkste Argument, das gegen den Abschuss der MH-17 durch eine Buk-Rakete spricht, liegt in der Wirkungsweise dieser Rakete: Deren Gefechtskopf explodiert in unmittelbarer Nähe des anvisierten Flugzeuges, die Splitter durchdringen die Wände des Flugzeuges in enormer Geschwindigkeit, so dass alle betroffenen Teile sofort zu brennen beginnen:
,, Ein Flugzeug, das in zehn Kilometern Höhe – so hoch flog MH17 – von einer Flugabwehrrakete getroffen werde, beginne sofort zu brennen. Das sei schon physikalisch bedingt, betonte er, denn die Splitter eines Raketengefechtskopfes würden die Flugzeughaut mit einer so hohen Geschwindigkeit durchschlagen, dass alles brennbare Material in Flammen aufgehe, selbst Aluminium. ,,
,, „Dann fallen diese Teile brennend zu Boden. Das genau ist ja bei MH17 nicht passiert. Sondern da sind sogar große, gut erhaltene Teile auf die Erde gefallen. Und wenn es zu Bränden kam, dann erst auf der Erde, als heiße Teile wie die vom Triebwerk mit brennbaren Trümmerteilen in Berührung kamen. Das geschah nicht in Folge des Abschusses.“ ,,
Es stellt sich die Frage, warum aus der Öffentlichkeit Informationen verbannt werden sollen, die nicht in Einklang mit einer offiziellen Doktrin stehen?! Vielleicht, weil an der Lüge wenige Interesse haben, an der Wahrheit aber viele. Da die Zusammenhänge der Lüge willkürlich sind, die der Wahrheit aber stringent, bedarf das Aufrechterhalten der Lüge stetiger harter Arbeit.
Man würde meinen, bei der Erklärung der
Wirkungsweise von Zyklon B handle es sich um eine rein naturwissenschaftliche
Sache. Das Problem ist allerdings, dass Zyklon B (ein Insektenschutzmittel auf Blausäurebasis) essentieller
Bestandteil der Holocaustdoktrin ist: denn gemäss Aussagen von Rudolf Vrba und
den Ergebnissen des Nürnbergerprozesses handelt es sich bei Zyklon B um die
Tatwaffe zur Vergasung der Juden. Interessant ist hier, dass der Holocaustzeuge
Elie Wiesel in seiner Beschreibung der Massentötungen von Juden als Tatwaffe
nicht Gas angibt, sondern Verbrennen bei lebendigem Leib (woher vermutlich auch
der Name „Holocaust“ stammt) – diese Aussagen des Holocaustzeugen Elie Wiesel gelten
allerdings heute nicht mehr als Wahrheit.
Das Problem betreffend Zyklon B ist, dass die
Zeugenaussagen von Vrba als auch die Ergebnisse des Nürnbergerprozesses in
Widerspruch stehen zur Wirkungsweise dieses Insektenschutzmittels. Denn es
wurde nicht zur Vergasung von Menschen konzipiert. Zum Beispiel ist ein
wichtiger Punkt, dass die Austrittsgeschwindigkeit der Blausäuredämpfe aus der
Trägersubstanz temperaturabhängig ist.
Diplomingenieur Wolfgang Fröhlich erklärt das folgendermassen:
„Bei dem Insektizid Zyklon-B
handelt es sich um auf eine granulatförmige Trägersubstanz adsorbierte
Blausäure. Diese wird durch die Berührung mit der Luft freigesetzt. Der
Siedepunkt der Blausäure beträgt 25,7 Grad. Je höher die Temperatur, desto
rascher die Verdampfungsgeschwindigkeit.
Die Entlausungskammern, in denen
Zyklon-B in den NS-Lagern und anderswo zum Einsatz kam, wurden auf 30 Grad oder
mehr aufgewärmt, so dass die Blausäure die Trägergranulate rasch verliess.
Hingegen herrschten in den halbunterirdischen Leichenkellern der Krematorien
von Auschwitz-Birkenau, wo Augenzeugenberichten zufolge Massenmorde mit
Zyklon-B erfolgt sein sollen, sehr viel tiefere Temperaturen. Selbst wenn man
eine Erwärmung der Räume durch die Körpertemperatur der hypothetischen Insassen
berücksichtigt, dürfte die Temperatur auch in der warmen Jahreszeit nicht über
15 Grad gelegen haben. Da hätte es viele Stunden gedauert, bis die Blausäure
verdampft wäre.
Den Augenzeugenberichten zufolge trat
der Tod der Opfer sehr rasch ein; die Zeugen erwähnen Zeiträume von ’sofort‘
bis ’15 Minuten‘. Um eine Tötung der Gaskammerinsassen innert dermassen kurzer
Zeit zu erreichen, hätten die Deutschen aberwitzig hohe Zyklonmengen einsetzen
müssen; ich gehe von 40 bis 50 kg pro Vergasungsvorgang aus. Dies hätte
jegliche Arbeit in der Gaskammer radikal verunmöglicht. Die
Sonderkommandoleute, die laut den Zeugen mit deren Räumung beauftragt waren,
wären gleich nach Betreten der Räume umgefallen, selbst wenn sie Gasmasken
getragen hätten; durch die offenen Türen wären ungeheuerliche Blausäuremengen
ins Freie geströmt und hätten das ganze Lager verseucht.“
Nun würde man meinen, die Erklärung der Wirkungsweise von Zyklon B habe nichts mit Rassismus zu tun, das heisst, der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion. Da aber der Gesetzgeber und die Justiz es unternommen haben, eine bestimmte geschichtliche Darstellung gesetzlich zu schützen (Holocaustdoktrin), unter Angabe des Grundes, eine andere Auffassung würde eine Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion bedeuten, sind der Gesetzgeber und die Justiz die Verpflichtung eingegangen (oder haben den Auftrag übernommen), dass grundsätzlich keine Argumente auftauchen dürfen, die die unter gesetzlichen Schutz gestellte Doktrin in Frage stellen. Wenn also in einem Gerichtsprozess die Aussage auftaucht, dass die Austrittsgeschwindigkeit der Blausäuredämpfe aus der Trägersubstanz temperaturabhängig sei, dann könnte das die ganze offizielle Doktrin ins Wanken bringen. Die Folgerung der Justiz daraus ist, dass diese Aussage gesetzlich geahndet werden muss.
Damit allerdings ist die Instanz (bzw. sind die Instanzen Gesetzgebung und Justiz), zu deren Hauptaufgabe es gehört, der Wahrheit Recht zu verschaffen, und darüber zu wachen, dass sich nicht Gruppierungen in einem Staat Rechte über andere anmassen, an ihre Grenze gestossen! Denn der Souverän – das Volk – darf davon ausgehen, dass Gesetzgeber und Justiz, nicht eine Doktrin gesetzlich schützen, sondern die Wahrheit. Wenn es sich bei dem, was Legislative und Judikative schützen, um die Vorgabe von Lügnern und eines Schauprozesses handelt, ist das Staatswesen an einem heiklen Punkt angelangt.
Wenn jemand – oder sogar der Staat – Lügner schützen
will, weil sie einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion angehören, handelt
es sich erstens um Rassismus, und zweitens um Parteipolitik vom Gefährlichsten,
Hinterhältigsten, und Niederträchtigsten!
–
Die Richterin fragt: Glauben Sie persönlich an den Holocaust?
–
Der Angeklagte antwortet: Vielleicht meinen Sie mit Glauben dasselbe wie der
Apostel Paulus, der sagt: Es ist aber der Glaube eine feste Zuversicht dessen,
was man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, was man nicht sieht (Hebräer
11:1)? Wenn Sie mit Glauben die Abwesenheit von Zweifel meinen, muss ich Ihnen
sagen, dass ich nicht an die Tötung von 6 Millionen Juden durch Vergasung
glaube. Die Zweifel sind darauf zurückzuführen, dass die Hauptzeugen des
Holocausts Elie Wiesel und Rudolf Vrba Lügner sind, und der Nürnbergerprozess auf
den die Holocaustgeschichtsschreibung zurückgeht, ein Schauprozess ist – aber
wenn ich davon nichts erfahren hätte, wären vermutlich auch die Zweifel
ausgeblieben. Ihre Frage führt mich zu der Überlegung, was mit einem Gesetz
erreicht werden soll, das von den Bürgern einen Glauben verlangt? Denn damit
ist notwendig der Wille verbunden, ihnen Information vorzuenthalten, die zu
Zweifeln führen könnte.
–
Herr Angeklagter, bei den 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen getöteter
Juden handelt es sich nicht um einen Glauben, sondern um ein Wissen. Wenn Sie
das nicht anerkennen, haben Sie sich schuldig gemacht.
–
Der Angeklagte antwortet: Bei Wissen handelt es sich um wahre Aussagen über
ein Objekt. Das Objekt sind aber nicht 6 Millionen getötete Juden und Vergasung,
sondern das Handeln der Deutschen von 1939 bis 1945 im Raum Auschwitz. Woher
stammen die Aussagen über dieses Handeln, von dem Sie sagen, es sei ein Wissen?
Die massgeblichen Aussagen stammen von Elie Wiesel, Rudolf Vrba, und aus dem
Nürnbergerprozess, das heisst, sie stammen von Lügnern und einem
Schauprozess.
Völlig
klar ist, dass ich nie behauptet habe, bei der Aussage, es seien 6 Millionen
Juden hauptsächlich durch Vergasung getötet worden, handle es sich um eine
Lüge, Schwindel, Märchen, Betrug oder ähnliches. Denn erstens wäre das gegen
das Gesetz, zweitens ist der Anwurf Lügner, oder Leugner kein Argument, und
drittens besteht doch jederzeit die Möglichkeit, dass in Sachen Holocaust
Argumente auftauchen, die zur Zeit noch gar niemand kennt.
Wenn
der Gesetzgeber und die Justiz, die Aussage, es sind 6 Millionen Juden
hauptsächlich durch Vergasen getötet worden, gesetzlich schützen, dann nehme ich
nicht an, dass sie das tun in der Meinung, es handle sich um einen Glauben,
oder es handle sich um die Vorgabe von Lügnern und eines Schauprozesses.
Darf
ich jetzt aber auf die Frage zurückkommen, welchen Grund das Gesetz dafür
angibt, dass es Aussagen über das Handeln der Deutschen von 1939 bis 45 im Raum
Auschwitz gesetzlich schützt, die offenbar von Lügnern, und aus einem
Schauprozess stammen?
Herr Staatsanwalt, was wollen
Sie, dass ich glaube, um nicht als Leugner dazustehen?
Verlangen
Sie, dass ich den Holocaustzeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba glaube? Bei
diesen handelt es sich allerdings um offensichtliche, bzw. gerichtlich
bestätigte Lügner! Wollen Sie, dass ich an die Ergebnisse des
Nürnbergerprozesses glaube, der ein Schauprozess mit einer ungesetzlichen
Prozessordnung war?! Oder wem sonst noch, soll ich Ihrer Meinung nach glauben –
denn viel bleibt da nicht mehr! Ausser Sie meinen, ich müsse den Medien
glauben?! aber da besteht wieder das Problem, dass die Medien das bringen, was
Elie Wiesel, Rudolf Vrba, und der Nürnbergerprozess als Realität darstellen.
Herr
Staatsanwalt, denken Sie, dass es die Aufgabe der Justiz ist, über die Informationsgrundlagen
der Bürger zu bestimmen?! Und jene Informationen für ungesetzlich zu erklären,
die das in Frage stellen, was vorher als gesetzliche Bestimmung ins Recht
(Strafgesetz) eingeführt worden ist?
Was
halten Sie davon, etwas zu statuieren, das man nicht bestreiten darf, und als
Grund dafür Offenkundigkeit anzugeben?! Ich nehme an, Sie empfinden das nicht
als widersprüchlichen Wahnsinn, denn es ist immerhin, das was sie vertreten,
und dabei die Macht des Staates in Form der Justiz, und des Gesetzgebers hinter
sich wissen. Wenn die Gerichtsnotorietät auf einen Schauprozess zurückgeht –
den Nürnbergerprozess – dann hat sich die Justiz, bzw. vorgängig der
Gesetzgeber, definitiv in die Rolle eines Parteigängers begeben, auf eine
raffinierte, undurchsichtige, betrügerische Art.
Anspruch auf eine Vorschrift
Herr Staatsanwalt, ich möchte Sie bitten, mit der Anwendung des Wortes ‚Leugner‘ mit gegenüber etwas vorsichtiger zu sein! denn erstens heisst, leugnen, etwas zu bestreiten, was wahr ist, und ich habe nicht vor so etwas zu tun, und zweitens habe ich nicht vor, eine geschichtliche Darstellung, die der Gesetzgeber als wahr erkannt hat als Lüge hinzustellen, zum Beispiel hat der Gesetzgeber als wahr erkannt, dass 6 Millionen Juden getötet wurden, und dass sie vergast wurden. Denn selbstverständlich darf ich davon ausgehen, dass der Gesetzgeber nicht im Interesse von politischen oder religiösen oder finanziell bedeutenden Gruppierungen Lügen verbreitet.
Der Anspruch auf eine Vorschrift – ist das nicht auch ein Anspruch auf die Wirklichkeit?! Der Anspruch kann durch Gesetze (Vorschriften) bekundet werden.
Warum
haben die Deutschen millionenweise Juden aus ganz Europa nach Osteuropa (Auschwitz)
transportiert, um sie in unmittelbarer Nähe eines Kleinstädtchens und riesiger
Industrieanlagen in einer Gebäulichkeit zu vergasen, die sie in jeder abgelegenen
Gegend Europas in kürzester Zeit hätten errichten können?! Ich selber kann
keine Antwort finden, ich sehe nur Nachteile: denn in unmittelbarer Nähe eines
Städtchens mit Bahnhof und riesiger Industriewerke (Buna), plus Zirkulation der
Zwangsarbeiter, weiss schon jeder gleichentags, was los ist.
Das Krematorium 1 in Auschwitz I, Stammlager, ist
das Vergasungsgebäude, es befindet sich ausserhalb der Umzäunung, und direkt
gegenüber dem SS-Krankenhaus. Wo sich Krematorium 1 befindet, sehen wir hier
(Gebäude g):
Daraus können wir ersehen, dass die Häftlinge beim Aufnahmegebäude D aus den Bahnwagen ausstiegen, es durch den Hinterausgang verliessen, und dann 200 Meter die Strasse hinunter geleitet wurden, bis zum Vergasungsgebäude.
Den Grundriss von Krematorium 1 (Vergasungsgebäude)
sehen wir hier:
Raum (1) (Leichenhalle) ist der Vergasungsraum, den die Opfer durch die Luftschutzschleuse (6) betreten haben. Gemäss Rudolf Vrba waren das 2000 bzw. 3000 Opfer pro Vergasungsgang bei einer Raumgrösse von 210 m², was bezogen auf die Zahl 3000 14 Menschen pro Opfer m² bedeutet.
Erstaunlich ist, dass weder in Auschwitz noch an den
Sammelstellen für den Transport Massenpanik ausgebrochen ist, obwohl sich die
Vergasungen über etwa drei Jahre erstreckten. Das erstaunt umsomehr als die
Judenschaft normalerweise eine sehr gut vernetzte Gemeinschaft bildet. Deshalb
konnte wohl auf eine Tausendschaft an Wachpersonal verzichtet werden, und
konnte sich das Vergasungsgebäude (Krematorium 1) ausserhalb der Umzäunung
befinden. Wo die Opfer ihrer Kleider ablegten – da sie nackt vergast worden sind
– ist mir unbekannt. Die Leichen wurden in den Krematorien verbrannt – wie das
zeitlich aufgegangen ist, und wie der Transport der mit Blausäure behafteten
Leichen vor sich ging ist mir unbekannt, wie auch der Ort, wo die Asche hin
verbracht wurde – es handelte sich immerhin um die Asche von 2.5 Millionen
Menschen gemäss Zeugenaussage von Rudolf Höss dem Kommandanten von Auschwitz
von 1940-43 gemäss Schuldgeständnis Punkt 1 im Nürnbergerprozess. Rudolf Vrba sagt
zur Einäscherung, die Dauer einer Kremation habe 20 Minuten betragen, und es seien
im Krematorium 1 15 Öfen vorhanden gewesen.
Es ist aufschlussreich zu wissen, dass die berühmte
Gaskammer Krematorium 1, sich nicht in Birkenau Auschwitz II befindet, sondern
im Stammlager Auschwitz I. Wikipedia ist sehr unklar darüber, und auch ich
wurde irritiert. Ich kann den Grund dafür verstehen: kann sich doch die
Vorstellungskraft Vergasungen hinter der Fassade von Birkenau Auschwitz II viel
besser vorstellen, als bei den baulichen Gegebenheiten von Auschwitz I
Stammlager, die oben beschrieben wurden: Man stellt sich vor, dass die
Bahnwagen direkt in ein Gebäude einfuhren, dann die Opfer herausgetrieben
wurden, die Bahnwagen wieder herausfuhren, und auch schon aus Büchsen mit Zyklon
B Blausäure-Dämpfe aufstiegen.
Hier sehen wir den Eingang zum Lager Birkenau Auschwitz
II:
Einen Plan mit den Lagern Auschwitz I, II, und III, dem Städtchen Auschwitz, sowie den Buna-Werken sehen wir hier:
Ist
es nicht erstaunlich, dass diejenige Person, die 1945 zuständig war, für den
Nürnbergerprozess Richter, Ankläger und Anwälte zu rekrutieren (als Chef der Kriegsverbrechensabteilung,
das heisst „War Crimes Branch“) im Jahr 1948 militärischer Chef des
israelischen Unabhängigkeitskrieges war?!
Wir
reden von David „Mickey“ Marcus: In der US-Armee bekleidete er den Rang eines
Obersten, in der Zeit als General der israelischen Armee, gehörte er aber nur
noch zu deren Reserve.
Intimer Freund von David Marcus war John Henry Hilldring, die Wege dieser beiden kreuzten sich auch später in mehr oder weniger offiziellen Stellen und in vehementer Vertretung der jüdischen Sache.
Nun
mag es dem einen oder andern obskur erscheinen, entscheidende Stellen eines
Kriegsverbrechertribunals mit ausgesprochenen Vertretern derjenigen religiösen
Minderheit zu besetzen, die im vorausgegangenen Krieg unter der Verliererpartei
sehr viel zu leiden hatte. Wir müssen allerdings bedenken, dass Präsident
Roosevelt ausdrücklich ein erweitertes Verfahren von Kriegsverbrechensprozessen
wünschte (also nicht bloss ein herkömmliches wie es bisher war), von daher
gesehen waren David Marcus und J.H. Hilldring sicher eine ideale Besetzung –
ausserdem kannte Roosevelt Marcus und wusste um dessen Fähigkeiten.
Nichtsdestotrotz
scheint das offizielle Amerika kein Interesse daran zu haben, die bedeutende
Rolle von Marcus und Hilldring in den Nürnberger-Prozessen öffentlich
angemessen würdigen zu wollen – im Gegenteil, hat man den Eindruck, sie soll
vertuscht werden. Ich habe meine Informationen von Arthur R. Butz, Der
Jahrhundertbetrug – womit auch gleich erklärt ist, warum dieses Buch in
Deutschland höchst unerwünscht ist.
„Kriegsminister
Stimson hatte am 21. November 1944 eine Unterredung mit Präsident Roosevelt,
bei der der amerikanische Präsident klar zum Ausdruck brachte, daß er sich für
„Kriegsverbrechen“ durchaus eine breitere Auslegung gedacht habe, und daß der
von den vereinigten Stabschefs gutgeheißene Entwurf völlig ungenügend sei.
Dementsprechend bestellte er im Januar 1945 den Richter Samuel Rosenman zu
seinem persönlichen Vertreter in Sachen Kriegsverbrechen. Am 18. Januar traten
daraufhin Stimson, Rosenman, Oberstaatsanwalt Francis Biddle und andere
zusammen und kamen überein, die zu untersuchenden Kriegsverbrechen in einen
viel breiteren Rahmen zu fassen.“
,,Marcus
scheint, gemessen an seiner wirklichen Bedeutung, einen ganz unangemessenen
Dienstgrad als Oberst innegehabt zu haben, denn wir sind darüber unterrichtet,
daß er während des Krieges einen „günstigen Eindruck auf F. D. Roosevelt
gemacht habe . . . Er war einer der ungenannten Handvoll von Männern, die die US-amerikanische
Politik im Hintergrund plante“. ,,
Butz
schreibt, dass quasi die einzigen Quellen, die die massgebenden
Holocaustforscher Raul Hilberg und Gerald Reitlinger (und ihre Epigonen)
benutzt hätten, die Nürnberger-Prozess gewesen seien:
„Tatsache
ist doch, daß außer den „Beweisen“, die durch diese Prozesse erst gezeugt
wurden, es keinerlei andere Anhaltspunkte dafür gibt, daß das Programm für die
Ermordung von Juden überhaupt existierte. Man braucht nur die Quellen zu
prüfen, die Hilberg und Reitlinger benutzt haben, um dies zu erkennen. Wenn
diese Prozesse nicht stattgefunden hätten, dann würde keiner, der das
Vorhandensein eines Judenvernichtungsprogrammes behaupten würde, bei
Aufforderung irgendwelches Beweismaterial dafür erbringen können. Abgesehen von
Hilbergs und Reitlingers Büchern sind die wenigen anderen ebensowenig
beweiskräftig.“
Dass ein Gerichtsprozess für einen Historiker von Interesse sein kann, ist klar! Insbesondere dann, wenn es sich bei diesem Prozess um ein von der Siegerpartei geführtes Kriegstribunal unmittelbar nach einem Krieg handelt. Und das Personal dieses Prozesses von einem Mann bestellt wurde, der glühender Zionist war, das heisst, von der Idee geleitet, seiner Abstammungsgemeinschaft einen eigenen Staat zu verschaffen, und die Strategie dazu klar vor Augen hatte. Wenn die Holocaustgeschichtsschreiber Raul Hilberg und Gerald Reitlinger die Ergebnisse eines solchen Prozesses als bare Münze weiterverbreiten, dann hat das allerdings weniger mit Geschichtsschreibung als Wissenschaft zu tun, sondern mit der Verbreitung von Propaganda.
Was
Roosevelt dazu brachte, nach dem Krieg ausdrücklich ein erweitertes Verfahren
von Kriegsverbrechensprozessen zu wünschen (also nicht bloss ein herkömmliches
wie es bisher war), das können wir aus Folgendem ersehen:
,,
Direkt danach hielt der Präsidentenwagen vor der Veranda an, und bevor wir noch
einen Gruß austauschen konnten, bemerkte Roosevelt: „Wie interessant! Sam
Rosenman, Stephen Wise und Nahum Goldman sitzen da und diskutieren, welchen
Befehl sie dem Präsidenten der Vereinigten Staaten geben sollen. Stellen Sie
sich nur vor, welche Summen die Nazis bezahlen würden, um ein Foto von dieser
Szene zu bekommen.“ (USA, Europe, Israel, Nahum Goldmann, S. 53, 66-67, 116) ,,
Dass
diese Art Veranstaltung (Gerichtsprozess) nach einer speziellen Prozessordnung verlangte,
ist klar: Sie wurde mit dem Londoner Statut, Londoner Charta oder Nürnberger
Charta geschaffen. Deren Anwendung bedeutete Folgendes: „Opferzeugen waren von den Anklagevertretungen in Vorbereitung der
Verfahren vernommen und die Vernehmungsprotokolle als Beweismittel in die
Prozesse eingeführt worden.“
1.
Die Zahl: er behauptet: es waren nicht sechs Millionen Juden, die umgekommen
sind.
2.
Die Todesart: Er behauptet, es habe keine Gaskammern gegeben, in denen Menschen
umgebracht wurden.
3.
Die Anordnung und Planung: Er behauptet, es gebe keine schriftlichen Befehle
der Nazigrössen Hitler, Göring, Goebbels, Himmler usw. die die Vernichtung der
Juden angeordnet hätten.
Dafür wird der „Holocaustleugner“ vor Gericht gestellt; dort antwortet er dem Richter zu Punkt 1) zum Beispiel, dass der Kronzeuge im Nürnberger-Prozess, Rudolf Höss (Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz von 1940 bis 1943) die Zahl der jüdischen Toten in Auschwitz mit „mindestens 2.500.000 Opfer dort durch Vergasung und Verbrennen“ angibt, sowie „mindestens eine weitere halbe Million“, die durch Hunger und Krankheit starb, „was eine Gesamtzahl von ungefähr 3.000.000 Toten ausmacht“. Heute sind auf den Gedenksteinen von Auschwitz 1.5 Millionen Tote vermerkt, und Forscher wie J.C. Pressac oder Fritjof Meyer halten 1.1 Millionen, 700‘000, oder 510‘000 für wahr. Der Holocaustleugner fragt dann den Richter – sich auf diesen Widerspruch beziehend – ob es sich beim Nürnberger-Prozess um eine seriöse Veranstaltung gehandelt habe?! Und weist auch auf die 46 wiedergefundenen amtlichen Totenbücher von Auschwitz hin, in denen insgesamt ca. 70.000 Sterbefälle verzeichnet sind. „Da nicht alle Bände gefunden wurden, muß davon ausgegangen werden, daß die amtlich dokumentierte Zahl der Auschwitz-Opfer bei ca. 100.000 liegt, so der Kurator der Gedenkstätte Auschwitz, Franciszek Piper. Eine statistische Auswertung der amtlichen Totenbücher ergibt folgendes Bild: 65 % der Insassen starben an Typhus; 52 % waren mosaischen Glaubens.“
Zu
Punkt 2), den Gaskammern, sagt der Holocaustleugner zum Beispiel, dass die
Blausäure-Dämpfe, die aus den Büchsen mit Zyklon B austreten (Zyklon B ist mit
Blausäure versetztes Gipsgranulat zur Insektenvertilgung) zwar die Fähigkeit
haben, Menschen zu töten, aber zugleich das Ergebnis, dass nach erfolgter
Tötung Räumlichkeit und Leichen toxisch verseucht sind, so dass jeder Mensch,
der mit ihnen in Berührung kommt, lebensgefährlich vergiftet würde. In diesem
Zusammenhang sei Punkt 6 des Schuldgeständnisses von Rudolf Höss interessant: „
…. Wir warteten gewöhnlich ungefähr eine halbe Stunde, bevor wir die Türen
öffneten und die Leichen entfernten.“
Zu
Punkt 3) Hier zitiert der Holocaustleugner zum Beispiel den Schweizer
Historiker Philippe Burrin: „Es besteht kein Dokument, das einen von Hitler
unterzeichneten Vernichtungsbefehl trägt. […] Aller Wahrscheinlichkeit nach
wurden die Befehle mündlich gegeben. […] die Spuren sind hier nicht nur rar und
weit verstreut, sondern schwer zu deuten.“ (Hitler et les Juifs. Genèse d’un génocide. Paris : Le
Seuil, 1989, S.13)
In
seinem Plädoyer bringt der Holocaust-Leugner dann vielleicht den Fall Elie
Wiesel, und fragt, ob der ganze Holocaust etwa so echt sei, wie die Identität
von Elie Wiesel als Holocaustüberlebendem?
Angaben zu Leben und Werk von Elie Wiesel finden Sie auf dieser Website.
Das
Titelbild zeigt die Buna-Werke Auschwitz III, Monowitz
Die
Buna-Werke Auschwitz III, Monowitz befanden sich ça. 6 km östlich des Krematoriums
1 des Stammlagers in Auschwitz, in dem gemäss offizieller Holocaustgeschichtsschreibung
4 bis 1.5 Millionen Menschen vergast wurden
(die erste Zahl bezieht sich auf offizielle Ergebnisse des Nürnbergerprozesses 1945-48,
die zweite Zahl auf die offizielle Geschichtsschreibung unserer jetzigen Zeit).
John Bolton (Sicherheitsberater USA) träumt immer
noch vom Endsieg des unilateralen westlichen Kapitalismus durchgeführt mit der
militärischen und finanziellen Gewalt von USA, ideologisch dirigiert von Moses,
mit Know how und personeller Besetzung aus Tel Aviv, New York, und London.
Die westliche Wertegemeinschaft hat immerhin noch
die Fähigkeit das Elend auf der Welt zu vermehren – aber wohl nicht die
Fähigkeit einen Krieg gegen Russland, China und den Iran zu gewinnen. Aber wie
steht’s mit einem Wirtschaftskrieg? Kann die westliche Wertegemeinschaft einen
Wirtschaftskrieg gegen Russland, China, und den Iran gewinnen? Und was würde
die Welt dann gewonnen haben? Wären dann die Bevölkerungen Chinas, des Iran,
Indiens, Afrikas mit Gütern so gut versorgt wie die Bevölkerungen der westlichen
Wertegemeinschaft, und verschont von Krieg?
Sicherheitsberater John Bolton von USA fragt sich,
warum Russland, China, Iran, und der Rest diesen „Deal“ nicht eingehen?!