Ist es nicht erstaunlich, dass diejenige Person, die 1945 zuständig war, für den Nürnbergerprozess Richter, Ankläger und Anwälte zu rekrutieren (als Chef der Kriegsverbrechensabteilung, das heisst „War Crimes Branch“) im Jahr 1948 militärischer Chef des israelischen Unabhängigkeitskrieges war?!
Wir reden von David „Mickey“ Marcus: In der US-Armee bekleidete er den Rang eines Obersten, in der Zeit als General der israelischen Armee, gehörte er aber nur noch zu deren Reserve.
Intimer Freund von David Marcus war John Henry Hilldring, die Wege dieser beiden kreuzten sich auch später in mehr oder weniger offiziellen Stellen und in vehementer Vertretung der jüdischen Sache.
Nun mag es dem einen oder andern obskur erscheinen, entscheidende Stellen eines Kriegsverbrechertribunals mit ausgesprochenen Vertretern derjenigen religiösen Minderheit zu besetzen, die im vorausgegangenen Krieg unter der Verliererpartei sehr viel zu leiden hatte. Wir müssen allerdings bedenken, dass Präsident Roosevelt ausdrücklich ein erweitertes Verfahren von Kriegsverbrechensprozessen wünschte (also nicht bloss ein herkömmliches wie es bisher war), von daher gesehen waren David Marcus und J.H. Hilldring sicher eine ideale Besetzung – ausserdem kannte Roosevelt Marcus und wusste um dessen Fähigkeiten.
Nichtsdestotrotz scheint das offizielle Amerika kein Interesse daran zu haben, die bedeutende Rolle von Marcus und Hilldring in den Nürnberger-Prozessen öffentlich angemessen würdigen zu wollen – im Gegenteil, hat man den Eindruck, sie soll vertuscht werden. Ich habe meine Informationen von Arthur R. Butz, Der Jahrhundertbetrug – womit auch gleich erklärt ist, warum dieses Buch in Deutschland höchst unerwünscht ist.
„Kriegsminister Stimson hatte am 21. November 1944 eine Unterredung mit Präsident Roosevelt, bei der der amerikanische Präsident klar zum Ausdruck brachte, daß er sich für „Kriegsverbrechen“ durchaus eine breitere Auslegung gedacht habe, und daß der von den vereinigten Stabschefs gutgeheißene Entwurf völlig ungenügend sei. Dementsprechend bestellte er im Januar 1945 den Richter Samuel Rosenman zu seinem persönlichen Vertreter in Sachen Kriegsverbrechen. Am 18. Januar traten daraufhin Stimson, Rosenman, Oberstaatsanwalt Francis Biddle und andere zusammen und kamen überein, die zu untersuchenden Kriegsverbrechen in einen viel breiteren Rahmen zu fassen.“
,,Marcus scheint, gemessen an seiner wirklichen Bedeutung, einen ganz unangemessenen Dienstgrad als Oberst innegehabt zu haben, denn wir sind darüber unterrichtet, daß er während des Krieges einen „günstigen Eindruck auf F. D. Roosevelt gemacht habe . . . Er war einer der ungenannten Handvoll von Männern, die die US-amerikanische Politik im Hintergrund plante“. ,,
Butz schreibt, dass quasi die einzigen Quellen, die die massgebenden Holocaustforscher Raul Hilberg und Gerald Reitlinger (und ihre Epigonen) benutzt hätten, die Nürnberger-Prozess gewesen seien:
„Tatsache ist doch, daß außer den „Beweisen“, die durch diese Prozesse erst gezeugt wurden, es keinerlei andere Anhaltspunkte dafür gibt, daß das Programm für die Ermordung von Juden überhaupt existierte. Man braucht nur die Quellen zu prüfen, die Hilberg und Reitlinger benutzt haben, um dies zu erkennen. Wenn diese Prozesse nicht stattgefunden hätten, dann würde keiner, der das Vorhandensein eines Judenvernichtungsprogrammes behaupten würde, bei Aufforderung irgendwelches Beweismaterial dafür erbringen können. Abgesehen von Hilbergs und Reitlingers Büchern sind die wenigen anderen ebensowenig beweiskräftig.“
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Dass ein Gerichtsprozess für einen Historiker von Interesse sein kann, ist klar! Insbesondere dann, wenn es sich bei diesem Prozess um ein von der Siegerpartei geführtes Kriegstribunal unmittelbar nach einem Krieg handelt. Und das Personal dieses Prozesses von einem Mann bestellt wurde, der glühender Zionist war, das heisst, von der Idee geleitet, seiner Abstammungsgemeinschaft einen eigenen Staat zu verschaffen, und die Strategie dazu klar vor Augen hatte. Wenn die Holocaustgeschichtsschreiber Raul Hilberg und Gerald Reitlinger die Ergebnisse eines solchen Prozesses als bare Münze weiterverbreiten, dann hat das allerdings weniger mit Geschichtsschreibung als Wissenschaft zu tun, sondern mit der Verbreitung von Propaganda.
Was Roosevelt dazu brachte, nach dem Krieg ausdrücklich ein erweitertes Verfahren von Kriegsverbrechensprozessen zu wünschen (also nicht bloss ein herkömmliches wie es bisher war), das können wir aus Folgendem ersehen:
,, Direkt danach hielt der Präsidentenwagen vor der Veranda an, und bevor wir noch einen Gruß austauschen konnten, bemerkte Roosevelt: „Wie interessant! Sam Rosenman, Stephen Wise und Nahum Goldman sitzen da und diskutieren, welchen Befehl sie dem Präsidenten der Vereinigten Staaten geben sollen. Stellen Sie sich nur vor, welche Summen die Nazis bezahlen würden, um ein Foto von dieser Szene zu bekommen.“ (USA, Europe, Israel, Nahum Goldmann, S. 53, 66-67, 116) ,,
Aus: https://bumibahagia.files.wordpress.com/2016/05/menuhin-gerard_wahrheit-sagen-teufel-jagen.pdf
Dass diese Art Veranstaltung (Gerichtsprozess) nach einer speziellen Prozessordnung verlangte, ist klar: Sie wurde mit dem Londoner Statut, Londoner Charta oder Nürnberger Charta geschaffen. Deren Anwendung bedeutete Folgendes: „Opferzeugen waren von den Anklagevertretungen in Vorbereitung der Verfahren vernommen und die Vernehmungsprotokolle als Beweismittel in die Prozesse eingeführt worden.“