Er stellt drei Punkte in Abrede:
1. Die Zahl: er behauptet: es waren nicht sechs Millionen Juden, die umgekommen sind.
2. Die Todesart: Er behauptet, es habe keine Gaskammern gegeben, in denen Menschen umgebracht wurden.
3. Die Anordnung und Planung: Er behauptet, es gebe keine schriftlichen Befehle der Nazigrössen Hitler, Göring, Goebbels, Himmler usw. die die Vernichtung der Juden angeordnet hätten.
Dafür wird der „Holocaustleugner“ vor Gericht gestellt; dort antwortet er dem Richter zu Punkt 1) zum Beispiel, dass der Kronzeuge im Nürnberger-Prozess, Rudolf Höss (Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz von 1940 bis 1943) die Zahl der jüdischen Toten in Auschwitz mit „mindestens 2.500.000 Opfer dort durch Vergasung und Verbrennen“ angibt, sowie „mindestens eine weitere halbe Million“, die durch Hunger und Krankheit starb, „was eine Gesamtzahl von ungefähr 3.000.000 Toten ausmacht“. Heute sind auf den Gedenksteinen von Auschwitz 1.5 Millionen Tote vermerkt, und Forscher wie J.C. Pressac oder Fritjof Meyer halten 1.1 Millionen, 700‘000, oder 510‘000 für wahr. Der Holocaustleugner fragt dann den Richter – sich auf diesen Widerspruch beziehend – ob es sich beim Nürnberger-Prozess um eine seriöse Veranstaltung gehandelt habe?! Und weist auch auf die 46 wiedergefundenen amtlichen Totenbücher von Auschwitz hin, in denen insgesamt ca. 70.000 Sterbefälle verzeichnet sind. „Da nicht alle Bände gefunden wurden, muß davon ausgegangen werden, daß die amtlich dokumentierte Zahl der Auschwitz-Opfer bei ca. 100.000 liegt, so der Kurator der Gedenkstätte Auschwitz, Franciszek Piper. Eine statistische Auswertung der amtlichen Totenbücher ergibt folgendes Bild: 65 % der Insassen starben an Typhus; 52 % waren mosaischen Glaubens.“
Zu Punkt 2), den Gaskammern, sagt der Holocaustleugner zum Beispiel, dass die Blausäure-Dämpfe, die aus den Büchsen mit Zyklon B austreten (Zyklon B ist mit Blausäure versetztes Gipsgranulat zur Insektenvertilgung) zwar die Fähigkeit haben, Menschen zu töten, aber zugleich das Ergebnis, dass nach erfolgter Tötung Räumlichkeit und Leichen toxisch verseucht sind, so dass jeder Mensch, der mit ihnen in Berührung kommt, lebensgefährlich vergiftet würde. In diesem Zusammenhang sei Punkt 6 des Schuldgeständnisses von Rudolf Höss interessant: „ …. Wir warteten gewöhnlich ungefähr eine halbe Stunde, bevor wir die Türen öffneten und die Leichen entfernten.“
Zu Punkt 3) Hier zitiert der Holocaustleugner zum Beispiel den Schweizer Historiker Philippe Burrin: „Es besteht kein Dokument, das einen von Hitler unterzeichneten Vernichtungsbefehl trägt. […] Aller Wahrscheinlichkeit nach wurden die Befehle mündlich gegeben. […] die Spuren sind hier nicht nur rar und weit verstreut, sondern schwer zu deuten.“ (Hitler et les Juifs. Genèse d’un génocide. Paris : Le Seuil, 1989, S.13)
In seinem Plädoyer bringt der Holocaust-Leugner dann vielleicht den Fall Elie Wiesel, und fragt, ob der ganze Holocaust etwa so echt sei, wie die Identität von Elie Wiesel als Holocaustüberlebendem?
Angaben zu Leben und Werk von Elie Wiesel finden Sie auf dieser Website.
Das Titelbild zeigt die Buna-Werke Auschwitz III, Monowitz
https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz_III_Monowitz
Die Buna-Werke Auschwitz III, Monowitz befanden sich ça. 6 km östlich des Krematoriums 1 des Stammlagers in Auschwitz, in dem gemäss offizieller Holocaustgeschichtsschreibung 4 bis 1.5 Millionen Menschen vergast wurden (die erste Zahl bezieht sich auf offizielle Ergebnisse des Nürnbergerprozesses 1945-48, die zweite Zahl auf die offizielle Geschichtsschreibung unserer jetzigen Zeit).