Der Holocaust vor Gericht: Ein fiktiver Dialog zwischen Richterin und Angeklagtem

– Die Richterin fragt: Glauben Sie persönlich an den Holocaust?

– Der Angeklagte antwortet: Vielleicht meinen Sie mit Glauben dasselbe wie der Apostel Paulus, der sagt: Es ist aber der Glaube eine feste Zuversicht dessen, was man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, was man nicht sieht (Hebräer 11:1)? Wenn Sie mit Glauben die Abwesenheit von Zweifel meinen, muss ich Ihnen sagen, dass ich nicht an die Tötung von 6 Millionen Juden durch Vergasung glaube. Die Zweifel sind darauf zurückzuführen, dass die Hauptzeugen des Holocausts Elie Wiesel und Rudolf Vrba Lügner sind, und der Nürnbergerprozess auf den die Holocaustgeschichtsschreibung zurückgeht, ein Schauprozess ist – aber wenn ich davon nichts erfahren hätte, wären vermutlich auch die Zweifel ausgeblieben. Ihre Frage führt mich zu der Überlegung, was mit einem Gesetz erreicht werden soll, das von den Bürgern einen Glauben verlangt? Denn damit ist notwendig der Wille verbunden, ihnen Information vorzuenthalten, die zu Zweifeln führen könnte.

– Herr Angeklagter, bei den 6 Millionen hauptsächlich durch Vergasen getöteter Juden handelt es sich nicht um einen Glauben, sondern um ein Wissen. Wenn Sie das nicht anerkennen, haben Sie sich schuldig gemacht.

– Der Angeklagte antwortet: Bei Wissen handelt es sich um wahre Aussagen über ein Objekt. Das Objekt sind aber nicht 6 Millionen getötete Juden und Vergasung, sondern das Handeln der Deutschen von 1939 bis 1945 im Raum Auschwitz. Woher stammen die Aussagen über dieses Handeln, von dem Sie sagen, es sei ein Wissen? Die massgeblichen Aussagen stammen von Elie Wiesel, Rudolf Vrba, und aus dem Nürnbergerprozess, das heisst, sie stammen von Lügnern und einem Schauprozess.

Völlig klar ist, dass ich nie behauptet habe, bei der Aussage, es seien 6 Millionen Juden hauptsächlich durch Vergasung getötet worden, handle es sich um eine Lüge, Schwindel, Märchen, Betrug oder ähnliches. Denn erstens wäre das gegen das Gesetz, zweitens ist der Anwurf Lügner, oder Leugner kein Argument, und drittens besteht doch jederzeit die Möglichkeit, dass in Sachen Holocaust Argumente auftauchen, die zur Zeit noch gar niemand kennt.

Wenn der Gesetzgeber und die Justiz, die Aussage, es sind 6 Millionen Juden hauptsächlich durch Vergasen getötet worden, gesetzlich schützen, dann nehme ich nicht an, dass sie das tun in der Meinung, es handle sich um einen Glauben, oder es handle sich um die Vorgabe von Lügnern und eines Schauprozesses.

Darf ich jetzt aber auf die Frage zurückkommen, welchen Grund das Gesetz dafür angibt, dass es Aussagen über das Handeln der Deutschen von 1939 bis 45 im Raum Auschwitz gesetzlich schützt, die offenbar von Lügnern, und aus einem Schauprozess stammen?

Herr Staatsanwalt, was wollen Sie, dass ich glaube, um nicht als Leugner dazustehen?

Verlangen Sie, dass ich den Holocaustzeugen Elie Wiesel und Rudolf Vrba glaube? Bei diesen handelt es sich allerdings um offensichtliche, bzw. gerichtlich bestätigte Lügner! Wollen Sie, dass ich an die Ergebnisse des Nürnbergerprozesses glaube, der ein Schauprozess mit einer ungesetzlichen Prozessordnung war?! Oder wem sonst noch, soll ich Ihrer Meinung nach glauben – denn viel bleibt da nicht mehr! Ausser Sie meinen, ich müsse den Medien glauben?! aber da besteht wieder das Problem, dass die Medien das bringen, was Elie Wiesel, Rudolf Vrba, und der Nürnbergerprozess als Realität darstellen.

Herr Staatsanwalt, denken Sie, dass es die Aufgabe der Justiz ist, über die Informationsgrundlagen der Bürger zu bestimmen?! Und jene Informationen für ungesetzlich zu erklären, die das in Frage stellen, was vorher als gesetzliche Bestimmung ins Recht (Strafgesetz) eingeführt worden ist?

Was halten Sie davon, etwas zu statuieren, das man nicht bestreiten darf, und als Grund dafür Offenkundigkeit anzugeben?! Ich nehme an, Sie empfinden das nicht als widersprüchlichen Wahnsinn, denn es ist immerhin, das was sie vertreten, und dabei die Macht des Staates in Form der Justiz, und des Gesetzgebers hinter sich wissen. Wenn die Gerichtsnotorietät auf einen Schauprozess zurückgeht – den Nürnbergerprozess – dann hat sich die Justiz, bzw. vorgängig der Gesetzgeber, definitiv in die Rolle eines Parteigängers begeben, auf eine raffinierte, undurchsichtige, betrügerische Art.

Anspruch auf eine Vorschrift

Herr Staatsanwalt, ich möchte Sie bitten, mit der Anwendung des Wortes ‚Leugner‘ mit gegenüber etwas vorsichtiger zu sein! denn erstens heisst, leugnen, etwas zu bestreiten, was wahr ist, und ich habe nicht vor so etwas zu tun, und zweitens habe ich nicht vor, eine geschichtliche Darstellung, die der Gesetzgeber als wahr erkannt hat als Lüge hinzustellen, zum Beispiel hat der Gesetzgeber als wahr erkannt, dass 6 Millionen Juden getötet wurden, und dass sie vergast wurden. Denn selbstverständlich darf ich davon ausgehen, dass der Gesetzgeber nicht im Interesse von politischen oder religiösen oder finanziell bedeutenden Gruppierungen Lügen verbreitet.

Der Anspruch auf eine Vorschrift – ist das nicht auch ein Anspruch auf die Wirklichkeit?! Der Anspruch kann durch Gesetze (Vorschriften) bekundet werden.

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