sind derjenige Wille, diejenigen Ansprüche, oder dasjenige Verhalten, die Bestätigung erfahren.
Im Gegensatz dazu gelten ein Wille, Anspruch, oder Verhalten, die als illegitim, unberechtigt, oder böse beurteilt werden, nicht als Recht.
Das Recht betrifft das Verhalten der Menschen untereinander; sowie gegenüber Tieren und Sachen, es kann auch das Verhalten gegenüber einer Gottperson oder Göttern betreffen. Von Recht kann nur die Rede sein, wenn es ein Verhalten gibt, das als illegitim, unrecht oder „böse“ beurteilt wird.
Das Recht regelt die Ansprüche der Teilnehmer eines Staates, das heisst, der Bürger und der Regierung. – Anstatt Ansprüche kann man auch Forderungen sagen.
Wir können unter Recht auch die Summe der Vorschriften (Gesetze) eines Landes verstehen.
Das Recht regelt aber auch die Ansprüche der Staaten untereinander; das heisst, es gibt nicht nur ein innerstaatliches, sondern auch ein zwischenstaatliches Recht.