Strafmassnahmen, um das Gute zu fördern – wer sind die Guten?

In den offiziellen Erläuterungen zur Abstimmungsvorlage steht: «Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.»

Die Reaktion vieler Stimmbürger auf diesen Satz ist: Die Schweiz unterstützt mit ihrer – jetzigen – Sanktionspolitik das Gute: das Völkerrecht bzw. die EU gegen das Böse = Russland. Die EU ist Teil von USA/Israel und verhängt keine Sanktionen gegen USA/Israel wegen deren völkerrechtswidrigen Angriffs auf den Iran.

Wie völkerrechtskonform war die Unterstützung der EU für den US-organisierten Euromaidan in der Ukraine 2014, der die Ukraine faktisch zu NATO-Land machte und Russland zur Reaktion zwang?

Dem Schweizer Stimmbürger unterzujubeln, er unterstütze mit einem Nein zur Neutralitätsinitiative das Gute und nicht einfach eine politische Macht, die – zur Zeit noch – die Weltpolitik dominiert, ist tendenziös und etwas hinterhältig!

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