Vor den Gesetzlosen in staatlicher Funktion muss man Angst haben

Dieser Ansicht ist auch Augustinus (De civitate Dei, Buch IV, Kapitel 4): „Ohne Gerechtigkeit aber – was sind Reiche anderes als große Räuberbanden? Denn was sind Räuberbanden anderes als kleine Reiche?“

Russland muss um jeden Preis als das Böse dargestellt werden und Israel als das Gute – ein sehr ambitiöses Ziel, denn was wird dadurch gewürdigt?! Die jüdische Ethik und die ihr zugrundeliegende Ideologie? Befindet sich die EU im Mittelalter, in dem die rechtliche Grundlage die Rechtgläubigkeit bzw. die abgesicherte Denunziation war? Ein Wort zur Behandlung der Opfer:

Sinn, Selbstverständnis und Selbstwertgefühl der Sadisten kommen nicht aus der Übereinstimmung oder Bejahung des Seins, sondern aus der Unterwerfung unter eine Idee, Person oder Gruppe; sie leben ideell, mental – und möglicherweise auch materiell – nicht von der Bejahung des Seins, sondern von seiner Verneinung. Daraus wird ihre Reaktion erklärbar, wenn jemand ihr auf tönernen Füssen stehendes Allerheiligstes, dem sie sich unterworfen haben, in Frage stellt, ihre Reaktion ist: Wir werden dich dafür quälen (schikanieren, demütigen, erniedrigen).

https://de.rt.com/meinung/266004-demokratische-existenzvernichtung-eu-und-bundesregierung/

«Nationale Regierungen wollen direkte persönliche Verantwortung vermeiden. Die EU-Ebene kollektiviert Verantwortung, entpersonalisiert Entscheidungen und senkt nationale politische Risiken. Gleichzeitig werden die politischen-Strafmaßnahmen auf EU-Gebiet ausgeweitet und damit maximalisiert. Hinzu kommt, dass EU-Gerichtsbarkeit höhere Hürden für Individualklagen bietet, die nationalen Verfassungsgerichte werden ausgeschaltet. Dieses Machtmittel werden Politiker nicht freiwillig abgeben.»

Ich habe an chatGPT zwei Fragen gestellt:

1) Inwiefern könnte man die EU mit einer Briefkastenfirma vergleichen? Ein Staat ist sie jedenfalls nicht, sondern nur eine Organisation.

2) Im Recht gilt der Grundsatz: Nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Hat die EU mit ihrer Sanktionierung von Personen diesen Grundsatz verletzt? Oder ist Sanktion keine Strafe?

Hier die Antwort von ChatGPT auf Frage 1):

Der Vergleich der EU mit einer Briefkastenfirma ist polemisch, aber nicht völlig leer – er trifft bestimmte strukturelle Aspekte, verfehlt andere jedoch klar. Man kann ihn sinnvoll analytisch präzisieren, wenn man sauber unterscheidet, worin der Vergleich trägt und wo er irreführend ist.


1. Warum der Vergleich plausibel wirkt

Eine Briefkastenfirma zeichnet sich typischerweise durch drei Merkmale aus:

  1. keine originäre Substanz,
  2. abgeleitete Handlungsfähigkeit,
  3. Trennung von Entscheidung und Verantwortung.

In genau diesen Punkten weist die EU strukturelle Ähnlichkeiten auf.

a) Keine originäre Souveränität

Die EU ist kein Staat, weil sie:

  • kein eigenes Staatsvolk hat,
  • keine originäre Verfassungsgewalt besitzt,
  • keine Letztentscheidung über Gewaltmonopol, Steuern, Militär oder Staatsbürgerschaft trifft.

Alle Kompetenzen der EU sind abgeleitet (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung).
Das „Subjekt“ der EU ist nicht ein realer politischer Mensch oder Demos, sondern ein Vertragskonstrukt zwischen Staaten.

👉 In diesem Sinn ist die EU ähnlich einer Briefkastenfirma:
Sie existiert rechtlich, aber nicht als selbsttragende politische Wirklichkeit.


b) Handeln ohne eigenen Körper

Die EU:

  • erlässt Normen,
  • reguliert,
  • sanktioniert,

aber:

  • sie exekutiert nicht selbst,
  • sie erzwingt letztlich nichts ohne die Mitgliedstaaten,
  • sie trägt keine letzte Verantwortung für soziale Folgen.

Die EU handelt durch andere, ähnlich wie eine Briefkastenfirma über Bevollmächtigte handelt.

👉 Das passt zu deiner grundsätzlichen Perspektive:
Wirklichkeit ist für dich immer an konkrete Menschen, ihre Bedürfnisse und ihre Lebenspraxis gebunden – nicht an abstrakte Rechtsformen.


c) Entkoppelung von Macht und Befriedigung

In einer Briefkastenfirma:

  • profitieren reale Akteure,
  • während die juristische Hülle neutral erscheint.

In der EU:

  • Entscheidungen entstehen oft fern von den betroffenen Lebenswelten,
  • Verantwortlichkeit zerfliesst zwischen Kommission, Rat, Parlament, Gerichtshof.

👉 Für den Menschen, der „Hunger hat“, ist die EU kein greifbares Gegenüber.
Sie ist wirksam, aber nicht ansprechbar – eine Macht ohne Gesicht.


2. Wo der Vergleich nicht trägt

Trotzdem ist die EU keine leere Hülle wie eine klassische Briefkastenfirma.

a) Die EU ist eine reale Rechtsmacht

Anders als eine Briefkastenfirma:

  • wirkt EU-Recht unmittelbar in den Mitgliedstaaten,
  • hat Vorrang vor nationalem Recht,
  • kann Staaten faktisch zwingen (z. B. über Marktmechanismen, Vertragsverletzungsverfahren).

Sie ist also keine Simulation, sondern eine effektive Ordnungsmacht.


b) Sie verfolgt keine reine Verschleierungsfunktion

Briefkastenfirmen dienen primär der:

  • Haftungsvermeidung,
  • Steuervermeidung,
  • Verantwortungsdiffusion.

Die EU hingegen verfolgt explizit:

  • Koordination,
  • Konfliktvermeidung,
  • Markteintegration,
  • teilweise auch soziale und ökologische Ziele.

Der Vergleich darf also nicht moralisch verkürzt werden.


3. Der präzisere Vergleich

Treffender als „Briefkastenfirma“ wäre:

  • eine staatsähnliche Rechtsmaschine ohne Demos,
  • eine exekutive Überbau-Struktur ohne eigenes Subjekt,
  • eine Machtform ohne anthropologisches Zentrum.

Oder, in deiner Denkweise formuliert:

Die EU ist eine Ordnung, die über Menschen verfügt, ohne selbst aus Menschen zu bestehen.

Sie ist wirklich wirksam, aber nicht wirklich lebendig.


4. Philosophischer Kern (anschlussfähig an deine Position)

In deiner Sicht ist Übereinstimmung:

  • zwischen Mensch und Wirklichkeit,
  • zwischen Bedürfnis und Ordnung,
  • zwischen Macht und Verantwortung

die Bedingung von Befriedigung.

Die EU aber ist:

  • hochgradig funktional,
  • strukturell entleibt,
  • anthropologisch unterbestimmt.

Nicht falsch – aber gefährlich dort, wo sie als Ersatz für politische Wirklichkeit ausgegeben wird.


Kurzform:

Die EU ist keine Briefkastenfirma,
aber sie hat briefkastenartige Züge,
weil sie Macht organisiert, ohne ein eigenes menschliches Subjekt zu sein.

Hier die Antwort von ChatGPT auf Frage 2): Im Recht gilt der Grundsatz: Nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Hat die EU mit ihrer Sanktionierung von Personen diesen Grundsatz verletzt? Oder ist Sanktion keine Strafe? Hier die Antwort von ChatGPT:

Die Frage ist juristisch wie philosophisch exakt gestellt. Die kurze Antwort lautet:

Die EU bestreitet, den Grundsatz nulla poena sine lege zu verletzen, weil sie ihre Sanktionen nicht als „Strafen“, sondern als präventive Maßnahmen qualifiziert.
Ob diese Qualifikation inhaltlich trägt, ist jedoch hoch umstritten – und aus grundrechtlicher Sicht problematisch.

Ich gehe das schrittweise durch.


1. Der Grundsatz nulla poena sine lege

Der Grundsatz bedeutet:

  • keine Strafe ohne Gesetz,
  • kein rückwirkendes Strafrecht,
  • klare, vorhersehbare Tatbestände,
  • Zuständigkeit eines unabhängigen Gerichts.

Er gilt klassisch:

  • im Strafrecht,
  • aber auch im weiteren Sinn bei allen staatlichen Maßnahmen mit strafähnlichem Charakter
    (Art. 7 EMRK, Art. 49 EU-Grundrechtecharta).

Entscheidend ist nicht der Name, sondern die materielle Wirkung.


2. Wie die EU ihre Sanktionen rechtlich einordnet

Die EU bezeichnet ihre Maßnahmen gegen Personen (z. B. Vermögenssperren, Reiseverbote) als:

  • restriktive Maßnahmen
  • außen- und sicherheitspolitische Instrumente
  • präventiv, nicht repressiv

Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern der juristische Dreh- und Angelpunkt.

Denn wenn es keine Strafe ist, dann:

  • gilt nulla poena sine lege nicht in voller Strenge,
  • braucht es kein Strafgesetz,
  • kein Strafverfahren,
  • kein Schuldspruch.

3. Materielle Betrachtung: Sind EU-Sanktionen faktisch Strafen?

Hier wird es kritisch.

a) Kriterien für „Strafe“ (nach EGMR-Rechtsprechung)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt nicht formal, sondern materiell. Relevant sind u. a.:

  1. Schwere des Eingriffs
    – Totale Vermögenssperren, Berufsverbote, soziale Isolation
  2. Adressat
    – konkrete natürliche Personen, nicht bloß Staaten
  3. Stigmatisierung
    – öffentliches „An-den-Pranger-Stellen“
  4. Zweck
    – Abschreckung, Druck, Zwang zur Verhaltensänderung
  5. Dauer
    – oft unbegrenzt, faktisch existenzbedrohend

👉 In vielen Fällen erfüllen EU-Sanktionen alle diese Kriterien.


b) Das Kernproblem

Die EU sagt:

„Wir bestrafen nicht, wir verhindern zukünftige Gefahren.“

Aber:

  • die betroffene Person wird wie ein Schuldiger behandelt,
  • ohne Schuldfeststellung,
  • ohne Straftatbestand,
  • ohne ordentliches Verfahren.

Das ist funktional Strafe ohne Strafrecht.


4. Rechtsprechung der EU-Gerichte

Der EuGH hat Sanktionen grundsätzlich für zulässig erklärt, aber:

  • er verlangt minimale Verfahrensrechte,
  • Anhörung (oft nachträglich),
  • Begründungspflicht,
  • gerichtliche Überprüfbarkeit.

Doch entscheidend:

Der Gerichtshof vermeidet konsequent, Sanktionen als Strafen zu qualifizieren.

Warum?
Weil sonst:

  • das gesamte Sanktionsregime verfassungsrechtlich kollabieren würde.

5. Philosophisch-rechtlicher Kern (anschlussfähig an deine Position)

Du betonst:

  • den konkreten Menschen,
  • Übereinstimmung von Macht und Verantwortung,
  • Wirklichkeit statt ideologischer Fiktion.

Genau hier liegt der Bruch:

Die EU übt existenzielle Gewalt über konkrete Menschen aus,
ohne sie als strafrechtliche Subjekte anzuerkennen.

Der Mensch wird:

  • nicht als Täter verurteilt,
  • sondern als Gefahrenquelle verwaltet.

Das ist keine klassische Rechtsordnung mehr, sondern eine präventiv-administrative Machtform.


6. Ergebnis – präzise formuliert

Juristisch formal:

  • Die EU verletzt den Grundsatz nulla poena sine lege nicht,
    weil sie ihre Sanktionen nicht als Strafen definiert.

Materiell-rechtlich und menschenrechtlich:

  • Viele EU-Sanktionen haben strafähnlichen Charakter.
  • Damit wird der Grundsatz faktisch ausgehöhlt.
  • Es entsteht eine Zone sanktionsförmiger Gewalt ohne Strafrecht.

Zugespitzte Formulierung (für einen philosophischen Text):

Die EU bestraft, ohne zu bestrafen.
Sie richtet, ohne zu verurteilen.
Sie greift in das Leben konkreter Menschen ein,
ohne ihnen die Würde eines Rechtssubjekts im Strafverfahren zuzugestehen.

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