Ein Kriegsverbrecher ist eine Person, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich ist. Die wichtigsten Merkmale und Handlungen umfassen:
– Verbrechen gegen die Menschlichkeit (z. B. systematische Mord-, Vertreibungs- oder Folteraktionen gegen Zivilisten).
– Kriegsverbrechen (z. B. Tötung von Kriegsgefangenen, Angriffe auf zivile Ziele, Einsatz verbotener Waffen).
– Völkermord (gezielte Vernichtung einer ethnischen, religiösen oder nationalen Gruppe).
– Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Führung eines Angriffskrieges).
Rechtliche Grundlage:
Definitionen stammen aus den Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und den Nürnberger Prozessen. Die Taten müssen vorsätzlich und Teil eines systematischen Plans sein.
Interessant ist vor allem der Punkt: Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Führung eines Angriffskrieges). Und dass die Taten vorsätzlich und Teil eines systematischen Plans sein müssen: Existierte ein Plan bzw. planmässige Handlungen des Westens zur Zerstückelung Russlands und Aufhebung seiner Zentralregierung unter Benutzung der Ukraine als hochgerüsteter Quasi-NATO-Staat?
https://de.rt.com/kurzclips/video/255017-beleidigend-und-hilflos-merz-erntet/